Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1927)
- Date
- 1927-05-01
- Page
- Seite 259 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Streit zwischen Saadja Gaon usw. 259 2. Ohne jede Parteinahme erscheint R. Scheriras Bericht. Daher ist er in dem wenigen, was er bietet, besonders zuverlässig. Die Veranlassung zum Streit war ihm nicht wichtig genug, sie zu erwähnen. Da, wie bereits erwähnt, R. Scherira zur Zeit des Zerwürfnisses schon 25 Jahre alt war, hat er den Verlauf der Dinge sicher gekannt. Den Beginn mit der Amtsentsetzung macht der Gaon. Der Gegenexilarch Josia (Hassan) ist nicht gestorben, sondern verbannt; also hatte die Davidische Partei damals bereits gesiegt. An der Einsetzung R. Josephs als Gegengaon wird eigentlich nur seine Unbedeutendheit getadelt. Die Parteinahme Kalafs, der wohl mit R. Scheriras Gegner, dem späteren Gaon R. Aharon von Pumbedita identisch ist61, wird gar nicht erwähnt. Dass David dem Gaon nach dem Leben trachtete, sagt R. Scherira nicht. Er begnügt sich mit der Bemerkung, dass er aus Furcht vor David sich versteckt hielt. Die Worte ,ורב יוסף קם בדוכתיד bedeuten wohl, dass R. Joseph nach der Aussöhnung nicht abgesetzt wurde, sondern entsprechend der Angabe Natans gewisse Rechte eines Gaon behielt. Sie können kaum besagen, dass Saadja das Suraner Gaonat nicht wieder übernahm, wie R. Abraham ben David behauptet. Denn R. Scherira berechnet die ganze Amtsdauer Saadjas auf 14 Jahre. Da der Streit 2 Jahre nach Saadjas Amtsantritt begann und — allerdings nach Natans Angabe, die R. Scherira nicht hat — 7 Jahre dauerte, muss Saadja das Gaonat nach der Aussöhnung noch 5 Jahre lang bekleidet haben. 3. Aus der Polemik zwischen Saadja und seinen Gegnern sind als gesichertes Material die Vorwürfe zu werten, gegen die sich der Gaon in der Einleitung zum Sefer Hagalui verteidigt. Wenn er immer wieder sagt, dass ihm Selbstüberhebung fern liege, so sehen wir daraus, dass seine Gegner gerade sie ihm vorwarfen. Wenn wir heute die gewaltige Persönlichkeit des Suraner Gaon betrachten, so halten wir einen hohen Grad von Selbstbewusstsein für natürlich und berechtigt. Doch müssen wir auch verstehen, dass Zeitgenossen, die eben noch nicht ge- 61) Tgl. Anm. 7.