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Jeschurun · 1927-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1927) · p. Seite 258

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1927)
Date
1927-05-01
Page
Seite 258 (sequence 52)
Language
German
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258 Der Streit zwischen Saadja Gaon usw. Kalaf sich auch zu manch hässlichen Verunglimpfungen Saadjas haben hinreissen lassen, so dürfen wir doch nicht alle Angriffe und unsauberen Ausdrücke auf ihre Rechnung setzen. Manches uns Verletzende ist auch aus den Sitten der Zeit zu erklären. Das Gleiche gilt auch für Saadja, wenn er die Namen seiner Gegner in beleidigender Weise entstellt. R. Abraham ben David lebte zwei Jahrhunderte nach den Ereignissen im fernen Spanien. Schon dadurch verliert seine Darstellung an Wert. Die kurzen Bemerkungen Masudi’s haben als Aeusserungen eines zeitgenössischen Arabers gewissen Wert. Sie klingen ganz unparteiisch. 1. Natan Hababli ist für R. Saadja günstig gestimmt. Die angesehensten Männer sind nach ihm für Saadja; Kaleb ist aus Eifersucht sein Gegner. Die Schuld an der Entstehung des Streites trägt Juda, der Sohn Davids. Mit der Amtsentsetzung beginnt der Exilarch. Auch an die Regierung wendet sich zuerst sein Parteigänger Kaleb ben Sardjadu. Erst dann setzten die Söhne Netiras ihren Einfluss dafür ein, Saadja zu schützen. Von einer Niederlage der Saadjanischen Partei hören wir nicht ausdrücklich. Josia wird nicht verbannt, sondern stirbt. Nur aus der Schlussbemerkung geht hervor, dass zumindest in den letzten Jahren des Kampfes R. Joseph allein das Gaonat bekleidete. — Trotz dieser Sympathie für R. Saadja wirft Natan dem Exilarchen nicht vor, dass er Bestechung genommen habe. Da doch beide Parteien gemeinsam dem Exilsfürsten den zehnten Teil der Erbschaft als Schlichtungsgebühr gaben, kann von Bestechung keine Rede sein. Hätte Natan dem Exilarchen diesen Vorwurf machen wollen, so hätte er es gesagt. Auch hätte er erwähnt, dass R. Saadja deshalb seine Unterschrift nicht geben wollte. Das Bedenken des Gaon ist nicht genannt, kann aber gar nicht so schwerwiegend gewesen sein, da er doch gegen den Entscheid, dem Kohen Zedek zugestimmt hatte, keinen Einwand erhob. Er selbst wollte nur nicht unterschreiben.

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