Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1927)
- Date
- 1927-05-01
- Page
- Seite 246 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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246 Der Streit zwischen Saadja Gaon usw. Vater kam, sah dieser, dass Tränen seinen Augen entströmten, und fragte ihn, was ihm geschehen sei. Er erzählte ihm den ganzen Hergang. Als der Vater dieses hörte, legte er R. Saadja in den Bann12 und setzte den K. Joseph bar Jakob 12 a an seine Stelle zum Eektor der Suraner Hochschule ein. Als R. Saadja dieses hörte, legte er nun seinerseits den Exilarchen in den Bann und forderte Hassan, den Bruder des David ben Sakkai, — er hiess [mit hebräischem Namen]13 Josia — auf, an Stelle seines Bruders David ben Sakkai Exilarch zu sein. Drei Jahre lang bekleidete [Hassan] sein Amt, dann starb er. Der Streit zwischen ihnen (Saadja und David) bestand an sieben Jahre in voller Kraft. Da ereignete es sich, dass zwei Männer mit einander in einen Prozess verwickelt wurden. Der eine wählte Saadja zu seinem Schiedsrichter, der andere den Exilarchen. Der Exilarch schickte zu dem Manne, der Saadja gewählt hatte, worauf dieser entfloh [doch holten ihn die Boten ein]13 schlugen ihn und verwundeten ihn. Der Geschlagene ging in zerrissenen Kleidern herum, beklagte sich vor der ganzen Gemeinde und erzählte, was ihm widerfahren. Die Angelegenheit machte einen sehr schlechten Eindruck. Es war üblich, dass über jemanden, der der Rechtsprechung des Exilarchen unterstand, die Rektoren der Hochschulen keinerlei Urteil fällen durften. Und keiner (Exilarch oder Rektoren) durfte gegen das Urteil des anderen Einspruch erheben, wenn es sich um eine Angelegenheit handelte, die diesem unterstand. Nur wenn ein Fremder aus der Ferne kam, der keiner der beiden Rechtsprechungen unterstand, konnte er sich an den wenden, den er wünschte. Da nun der Geschlagene nicht der Rechtsprechung 12) Vgl. zur Reihenfolge der Ereignisse S. 264 u. 255. 12a) R. Joseph bar Jakob, der als גאון בן גאונים bezeichnet wird (Harkavy, Sichron larischonim V, S. 228, Z. 12) ist wohl der Sohn des Saraner Gaon R. Jakob bar Natronai. Vgl. Hark• a. a. 0. Anm. 9, und Lewin zu Iggeret de R. Scherira, S. 118, Anm. 1. Allerdings hat Sefer H&k&bb&la (Neuh. I S. 65) ר׳ יוסן* בר ר׳ יעקב בר רב מרדכי. 13) Die eingeklammerten Worte sind Zusätze der Uebersetzung.