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Jeschurun · 1927-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1927) · p. Seite 244

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1927)
Date
1927-05-01
Page
Seite 244 (sequence 38)
Language
German
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244 Der Streit zwischen Saadja Gaon usw. auch grosses Wissen, und auf alle Fragen, die man ihm vorlegte, wusste er eine, auch zwei Antworten zu gehen. Aber R. Saadja wusste zehnfach mehr dazu zu sagen. Deshalb war er auf ihn eifersüchtig. Die eigentliche Veranlassung des Streites9 zwischen R. Saadja und dem Exilarchen waren Streitigkeiten über Höfe, welche Leuten gehörten, die der Rechtsprechung des Exilarchen unterstanden, und über eine grosse Geldsumme, die ihnen als Erbe zugefallen war. Bei der Teilung entstanden Zwistigkeiten zwischen ihnen. Schliesslich verpflichteten sie sich, den zehnten Teil der ganzen Erbschaft [dem Exilarchen] zu geben, um Anfechtungen10 zu verhindern und ihren Rechtsstreit zu entscheiden. Auf den Teil des Exilarchen von dem Zehnten, den sie ihm gaben, kamen 700 Goldstücke. Er schrieb ihnen Briefe, unterzeichnete sie und befahl ihnen, zu den Rektoren der Hochschulen zu gehen, damit sie [die Briefe] bestätigten10 a. Als die Briefe zu R. Saadja kamen, unterzog er sie einer Prüfung, fand aber Dinge, die ihm nicht gefielen. Trotzdem sagte er zu [den Parteien] in freundlicher Weise: ״Gehet zu Kohen Zedek, dem Rektor von Pumbedita, dass er dieses Schriftstück bestätige, und ich werde es nach ihm bestätigen״. Alles dieses sagte er, weil er das Hässliche, das er bei diesen Dingen gesehen hatte, zu verbergen wünschte und es nicht aufdecken wollte. Sie taten, wie er ihnen befohlen hatte, und gingen zu Kohen Zedek, dem Rektor von Pumpedita11; er unterschrieb. Nachdem Kohen Zedek unterschrieben hatte, kamen sie wieder zu R. Saadja, er möge unterschreiben und bestätigen. Da sagte R. Saadja zu ihnen: ״Wozu wollt ihr noch meine Unterschrift? Ihr habt 9) Juchas. ועקד רב מחלוקת Neub. ועקר מחלוקת. Ueber den Gegenstand des Rechtsstreites s. die Hypothese von Kaatz, Jeschurun XIII, S. 585—595. 10) Neuh. להסיר התלונות; Juchas hat ההבאות. 10 a) Ueber Bestätigung der Entscheidungen des Exilarchen durch die Geonim vgl. Eppenstein, Beiträge zur Geschichte u. Lit. im geon. Zeitalter, S. 9 (= Monatsschrift 1908, S. 336j. n) Die Uebersetzung ist hier nach Neubauers Text. In Juchasin fehlen einige Worte.

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