Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1927)
- Date
- 1927-03-01
- Page
- Seite 188 (sequence 86)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2292929-2293050-2293052--08968-2302250- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
188 R. David Kohen usw. Fünftens ist zu beachten, dass die Schüler am Freitag nach Rec. B. vom öffentlichen Unterricht befreit waren. Nach Rec. A. musste der Lehrer mit ihnen den wöchentlichen Stoff wiederholen. Capsali sagt ausdrücklich: Freitags lernten die Schüler allein. Die Ferienmonate sind auch die gleichen. Die im Sitze der Hochschule zurückgebliebenen Studenten lernten das Pensum für die bevorstehenden Festtage, obzwar ganz kleine lokale Differenzen zwischen den Gesetzen und Capsali bestehen, so hat der Wandel der Zeiten keine grossen Veränderungen zwischen den Gesetzen des XIV. Jhdts. und dem Lehrplan des XVI. Jhdts. verursacht. Capsali erwähnt ferner ausdrücklich, dass sowohl in Padua, wie auch in anderen Orten Italiens Gesetze des Torahstudiums vorhanden waren. Ferner darf man seinen Worten entnehmen, dass die Statuten, je nach den lokalen Verhältnissen und wirtschaftlichen Bedingungen mit Zusätzen und Verbesserungen versehen wurden. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Lehrer aus Frankreich und Deutschland, die das Lehrwesen in Italien organisiert hatten, die Gesetze der Torah aus ihrer Heimat mitgebracht und nach Italien verpflanzten. Landau und Mintz waren Deutsche. Vor der deutschen Ansiedlung im XV. Jhdt. gab es aber auch eine nicht unbeträchtliche französische Einwanderung, die ihr Statut aus der alten Heimat mit sich brachte. Der französisch*deutsche Ursprung der Gesetze kann also als gesichert gelten. Wir wissen, dass R. Meir von Rothenburg ein Alumnat hatte und seine Schüler bei ihm wohnten10), allerdings nicht 24 wie Zimmels ״) meint, denn die 24 Mezuzoth beziehen sich auch auf das Bet- und Lehrhaus, Winterzimmer etc. Für den deutschfranzösischen Ursprung spricht schliesslich der Gebrauch des Titels ראש ישיבה. Im gaonäischen Zeitalter gebührte dieser Titel nur dem Gaon. Später wurde er häufiger. In einem Manuskript aus dem 13. Jahrhundert wird darunter der Orts- oder Gemeinde- 10) Resp. ed. Cremona, nr. 108. n) Beiträge zur Gesch. der Juden in Deutschland im 13. Jhdt. Wien 1926. p. 64.