Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1927)
- Date
- 1927-03-01
- Page
- Seite 186 (sequence 84)
- Language
- German
- Belongs to
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186 R. David Kohen usw. mit dem Texte und dem Problem dieser Gesetze beschäftigt, und viel zum besseren Verständnis der Gesetze beigetragen. Zu einem endgiltigen Resultat über die Heimat der Gesetze ist er aber nicht gelangt4). Ich wartete mit dem Resultate meiner Vergleichung, . da ich hörte, dass N. Porges die Memoiren des Elia Capsali zu veröffentlichen beabsichtigt. Inzwischen ist ein kurzer Aufsatz über den Ursprung und die Heimat der Gesetze von S. A s s a f erschienen5), der den mährisch-böhmischen Ursprung der הקי התורה nach weisen wollte. Der Nachweis scheint mir nicht recht gelungen. Assaf verglich nämlich diese Gesetze mit der in Lublin 1635 erschienenen Schrift כיצד סדר המשנה die den Moses ben Ahron Moravcsik zum Verfasser hatte. Die Ueberein8timmung zwischen beiden Schriften beweist im günstigsten Falle, dass Moravcsik vielleicht die Gesetze kannte, was, wie wir weiter sehen werden, auch nicht unmöglich ist. Capsali beweist aber, dass man in Italien zu seiner Zeit diese Gesetze nicht nur kannte, sondern auch praktisch verwertete. Die italienischen Juden haben die Gesetze adoptiert. Güdemann hat auf eine sprachliche Eigentümlichkeit der Gesetze hingewiesen, u. z. auf den Gebrauch von Midrasch im Sinne von Lehrhaus, Schule. Es wird kein Zufall sein, wenn wir auch bei Capsali denselben Sprachgebrauch wiederfinden. Capsali spricht von 6ויקבעו מדרשות ויעשו ישיבות). Die Gesetze haben Rec. A. § 2 לעבודת 4 § ,ואל ידברו במדרש 3 § ,לקבוע מדרש המדרש; Rec. B. hat allerdings בית המדרש. Wir wissen jetzt, dass die Gaonim die Lehrhäuser מדרשים nannten. Sie sprechen von מדרש התנאים und 7מדרש המשנה), allein die Hochschule in Paris wird auch ״Midrasch-ha-Gadol“ benannt8). Ferner wird in den Gesetzen recht viel Gewicht darauf gelegt, dass das Lehrhaus im Hofe oder in der unmittelbaren 4) Gesammelte Schriften, Bd. II, Frankfurt a. M. 1910, 208—216, und 245. 5) Dr. Blau’s Hazofeh. VIII, 119—120. 6) REJ. 79,33. 7) vgl. MFWJ. 67 (1933), 258. 8) s. Kaufmann. 1. c. II 245.