Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1927)
- Date
- 1927-03-01
- Page
- Seite 144 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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144 Ein verkanntes Wort im Jeruschalmi nicht sagen, כבול der [freien] Frau sei identifiziert mit dem כבל des Sklaven, oder dieses כבול der Frau sei identisch mit der Wollhaube, sondern dieses ככלל sei ein Toillettstück, das halachisch gleich zu behandeln ist mit dem כבל des Sklaven oder mit der Wollhaube der Frau. Es wäre auch unsinnig zu sagen, dass die [freie] Frau genau so ein ״Band“ (so wollen wir einstweilen כבול übersetzn) wie der Sklave trägt oder dass ״Band“ nichts anders sei als ״Wollhaube“. Raschi, der leider diese Erwägung nicht hat, ist infolgedessen genötigt zu sagen, die Mischna wolle damit sagen,דשפחה לא תצא בו, dass die S kl a v i n nicht so ausgehen dürfe. Dass כבול nicht sachlich identisch sein könne mit der ״Wollhaube“, erwägt Raschi überhaupt nicht. Da erstehen nun all die Fragen, die Tosafoth z. St. aufwerfen, während nach meiner Interpretation die Mischna ganz in Ordnung ist. Im Verfolge der Debatte im Babli wird eine Baraitha gebracht, wonach כבול und איסטמא der Frau in Bezug auf diesen Punkt gleichartig sind, d. h. die Frau darf sowohl mit diesem als jenem am Sabbat in den Hof (לחצר) gehen; in diesem Satze ist von einem Vergleiche mit dem ״Band“ des Sklaven und mit der ״Wollhaube“ nicht mehr die Rede, vielmehr mit dem 5> איסטמאTsjxj1.a der Griechen, was im Babli ib. richtig als eine Art Haarhalter erklärt wird, und demzufolge können wir auch für כבול etwa ״Haarband“ ansetzen. Nach R. Simon b. Eleazar (Babli ib.) darf die Frau mit dem ״Band“ selbst in רשות הרבים gehen (lies mit הגהות הש׳-־ס ib. דכבול אף לר״ה), wonach dieser Tanna dieses ״Band“ als etwas ansehen musste, das von der Frau vom Haare nicht heruntergenommen wird. Dies ist auch ersichtlich aus den nun folgenden Worten: ״Einen Grundsatz (כלל) sagte R. Simon b. Eleazar: Mit dem, was unter dem Haarnetz (.שבכר) getragen wird, darf man ausgehen [denn ein Herunternehmen oder in die Hand nehmen im רה״ר ist nicht zu befürchten]; mit dem aber, was über dem Haarnetz getragen wird [das also leicht herunterzunehmen ist], darf man nicht ausgehen“. Das alles ist sehr vernünftig und der Grund ist leicht einzusehen. In Toseftha Sabb. IV, 7 p. 115 ed. Z. ist das mit חפוי שלמטה משערה