Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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6 S. R. Hirsch und das gesetzestreue Judentum Immerhin hätte der geistige Bruch mit der Vergangenheit von zwei Jahrtausenden nicht in der Schärfe sich vollzogen, wenn nicht di& Befreiung der Juden vom äusseren Druck mit der Periode der Aufklärung zusammengefallen wäre. Auch im Christentum wankten, hervorgerufen durch den Deismus und Rationalismus des 17. und 18. Jahrhunderts von Toland bis zu de Wette alle Grundlagen der überlieferten Auffassung von der Religion. Was Wunder, wenn auch die Intelligenz des Judentums sich der neuen Auffassung vom Wesen der Religion und von dem Charakter ihrer Quellen zuwandte. Die Verbindlichkeit der biblisch-talmudischen Gesetzgebung war damit von selbst gefallen. Dennoch setzen die Versuche, innerhalb des Judentums die neue Einstellung theoretisch zu begründen nur sehr zögernd ein. Mendelssohn selbst, von dem man den Eintritt der Juden in die europäische Kultur datiert, hatte bekanntlich noch das Judentum sogar in etwas einseitiger Form als Gesetzesreligion charakterisiert. Die äusseren und inneren Gründe, die ihn dazu veranlassten, können hier nicht besprochen werden. Er selbst war nie für die Aenderung der religiösen Praxis eingetreten. Die religiöse Assimilation der Gemeinde und ihrer geistigen Führer begannen zunächst mit Aenderungen im Gottesdienst, die sich in Chorgesang und Predigt dem der protestantischen Kirche anzugleichen bemühten. Hier handelte es sich schon um manche Abweichungen prinzipieller Natur, die aber als Einzelfragen keine entscheidende neue theoretische Stellungnahme zum Ganzen des Judentums forderten. Auch die zweite Periode innerhalb der Bewegung des Abfalls vom gesetzestreuen Judentum findet noch nicht den Mut, den praktischen Abfall religionsphilosophisch zu verteidigen und zu begründen. Vorsichtig und zaghaft sucht man die Aenderungen, die man für die religiöse Praxis sanktioniert —, und auch diese sind in Hinblick auf das Gesamtgebiet des jüdischen Pflichtenlebens nur gering an Zahl — aus Bibel und Talmud selbst abzuleiten. Creizenach ist hier der bedeutendste Systematiker.