Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 598 (sequence 74)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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598 Eine ungerechte Beschuldigung usw. seph und Alkiffc noch kein Beweis dafür, dass Joseph ihm vom Uebertritt Maimuni’s erzählt habe. Es ist wenig wahrscheinlich* dass er das Andenken seines Lehrers verunglimpft hätte. Es wäre allerdings denkbar, dass Joseph mit Alkifti über ein G er ü c h t gesprochen habe, Maimonides sei wegen seines vermeintliehen Abfalls vom Islam angeklagt gewesen, aber gerechtfertigt worden. Als Gerücht bringt auch der arabische Arzt Ibn Ali Osaiba die Erzählung vom Uebertritt Maimunis zum Islam und von seinem Wiederabfall. Wenn Joseph dem Alkifti das Gerücht über die Anklage gegen Maimonides erzählt hätte, so liesse es sich allerdings erklären. Joseph selbst war vorübergehend zur Annahme des Islams gezwungen worden und hatte sich später wieder zum Judentum bekannt. Es mag vielleicht das Gerücht über die Anklage und den Freispruch des Maimonides darum erwähnt haben, um an dem freisprechenden Urteil des ägyptischen Wesirs einen Präzedenzfall zu haben, wenn er selbst wegen seines Rücktritts zum Judentum angeklagt würde. — Steinschneider macht in Frankels Zeitschrift (II, 115) auf die allgemeine Unzuverlässigkeit der damaligen arabischen Schriftsteller aufmerksam, sodass man sie nicht als Kronzeugen für solche Beschuldigung des Maimonides heranziehen darf. 2) Abraham ‘Geiger glaubt im Texte der von ihm 1850 herausgegebenen אגרת השמד Maimunis einen Beleg für den zeitweiligen Uebertritt des Verfassers gefunden zu haben. In dieser Schrift wendet sich Maimonides gegen einen zeitgenössisehen Gelehrten, der alle als Götzendiener betrachten will, die das islamische Bekenntnis aussprachen, um ihr Leben zu retten. Er führt aus, dass die Anerkennung Mohammeds als Propheten kein Götzendienst sei. Auch sei das Aussprechen dieser Formel kein wirkliches Bekenntnis, da es allgemein bekannt sei, dass ihr Aussprechen nur dazu diene, den König durch diese Respekterweisung zu besänftigen. Wer vor die Wahl gestellt sei, getötet zu werden oder das islamische Glaubensbekenntnis auszusprechen, dürfe es tun. Doch müsse man dann unter Aufgabe seines Vermögens auswandern, um an einem anderen Ort der Religion gemäss leben zu können. — Maimonides spricht in