Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 593 (sequence 69)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Saadja Gaon uaw. 593 vorliege, dass das betreffende Wort anders za vokalisieren and aufzufassen sei Bas arabische סוי heisst nämlich, ־wenn es sawa ausgesprochen wird,־ wie das demselben Stamme angehörende hebräische ״ שוהgleich“. Meines Erachtens ist 'icT hier sawa za lesen und מאלא נידה nicht ״aus anderem Gelde“ zu übersetzen, sondern ״als anderes Geld“, so dass der Satz lautet: ״Bas gleiche des oben genannten Geldes hat A. bei B. als ein Depositum, das er ihm als anderes Geld gegeben hat“1). Wäre es doeh schon an sich rätselhaft, wenn in dem Vertrage die Tatsache eines Bepositums stipuliert wäre, ohne dass dessen Höhe genannt würde. Ueberdies würde man hier nicht einsehen, welches der Sinn des Bepositums sei Daher ist m. E. der Satz dahin zu interpretieren, dass es sich um die gleiche Summe d. h. um eine der Einlage von 3000 Denaren entsprechende Summe handelt, die B. als Depositum des A. anerkennt und jederzeit aut Verlangen des A. zurückzuzahlen sich verpflichtet. A. will nämlich keinen Kapital- Verlust erleiden und daher für den Fall, dass durch geschäftliche Misserfolge die Gesellschaftssumme von 5000 Denaren zusammenschmilzt, seine eigene Einlage von 3000 Denaren unter der Form eines Depositums sicher stellen. Es handelt sich also um ein Scheindepot. Dies ist m. E. deutlich zwischen den Zeilen zu lesen. Nun waren seit dem Beginn der Gesellschaft zehn Jahre verflossen. Das Geschäft florierte über Erwarten, und wir dürfen annehmen, dass A., der selbst in dem Geschäft nicht tätig zu sein brauchte, mit dem Gewinn, der ihm ohne Mühe und ohne Bisiko aus seiner Einlage von 3000 Denaren zufloss, und den• er nur abzubeben brauchte und regelmässig abhob2), durchaus J) An dieser Stelle spreche ich Herrn Dr. Viktor in Hindenburg Dank für die Mithilfe ans, die er mir bei der Uebersetzung des arabischen Textes leistete. 2) Dies dürfte aas dem Satze der Anfrage hervorgehen, den Hildesheimer übersetzt: ״Lege mir über die an dich and mich erfolgte Auszahlung der Golddinare Rechnung und zahle mir den nach unserer Vereinbarung zukonnnenden Teil aus“. Der Urtext lautet hier (S. 25): ועשה עמי השבח על מה שנטלת מזהובים ומה שנטלתי אני והשלם לי הראוי לי