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Jeschurun · 1926-11-01 · Heft 11-12 (November 1926) · p. Seite 590

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 11-12 (November 1926)
Date
1926-11-01
Page
Seite 590 (sequence 66)
Language
German
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590 Säadja Gaon usw. Schaftsvertrages, der in arabischer Sprache geschrieben ist, und dem ausser der deutschen noch eine hebräische von Harkavy herröhrende Uebersetzung beigegeben wird. Der Vertrag und die Anfrage lauten nach der deutschen Uebersetzung folgendermassen: ״A und B. wurden Gesellschafter und haben unter folgenden Bedingungen einen schriftlichen Vertrag geschlossen: Durch Kinjan habe ich (A) mit B. am ... in der Stadt . . . vereinbart. A. hat bei sich und in seiner Hand 3000 Golddinare, die er B. unter der Bedingung gegeben hat, dass dieser 2000 Golddinare und was ihm sonst bereit (יתהיא) sein wird, hinzuf&ge. Hiermit soll B, durch geschickte Geldwechselgeschäfte und mit anderen Waren Handel treiben. Bei jedem Gewinn, wie hoch er immer erzielt werden mag, soll A. von jeder Drachme 5/12 und B. 7/12 erhalten. In der gleichen Weise sollen beide, falls Schaden entsteht, diesen tragen. Sollte B. an diesem Gelde dadurch geschädigt werden, dass es jemand von ihm leiht oder durch Betrug oder Gewalt ihm fortnimmt, so darf A. dadurch nicht den geringsten Schaden, sei er gross oder klein, erleiden, sondern B.. allein trägt ihn. A. hat hiermit nicht das geringste zu tun. Ausser1) dem oben genannten Gelde hat A. hei B. ein Depositum, das er ihm aus’ anderem Gelde unter der Bedingung gegeben hat, dass B. es zu jeder Stunde, in der er es von ihm verlangen wird, zurückgeben muss.. Dies hat B. gegengezeichnet. Die Zeugen haben es von ihm mit vollgiltiger Sicherung erworben und versiegelt. B. betrieb non seit Beginn der Gesellschaft bis jetzt, zehn Jahre hindurch, viele Geschäfte, verdiente hierbei viel und kaufte dafür Grundstücke. Nunmehr klagt A. gegen ihn und sagt zu ihm: ״Gieb mir meinen Anteil an allem, was du verdient und angekauft hast, vom Vermögen, vom beweglichen und unbeweglichen Gut, seit Bestehen der Gesellschaft. Lege mir über die an dich und mich erfolgte Auszahlung der Golddinare Rechnung und zahle2) mir den mir nach unserer Vereinbarung zukommenden Teil aus.“ Darauf antwortete B.: ״Dir kommt Anteil nur aus dem Gewinn aus den 5000 Golddinaren zu. Aber an sonstigen Geschäften, die ich mit meinem Gelde oder dem anderer unternommen habe, und* an denen ich verdiente, hast du keinen Anteil.“ Hierauf erwiderte A.: ״Wie sollte das möglich sein? Gehört doch alles uns gemeinsam. Alles, was du mit diesem Gelde durch Geschäftsabschlüsse oder durch körx) Dieser Passus lässt noch eine andere Uebersetzung zu. Vgl. weiter. 2) Hinsichtlich einer anderen Ueberzetzung dieser Stelle vgl. weiter.

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