Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 585 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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Saadja Gaon usw. 585 mehr oder minder glückliche Rekonstruktion aus übrig gebliebenen Bruchstücken. Jeder Versuch aus grossen und neuen Gesichtspunkten nicht nur die Integrität des Pentateuchs zu erweisen, sondern seinen Inhalt aus einem durch seine innere Geschlossenheit Anerkennung sich erzwingenden System zu erklären, ist aufs wärmste zu begrüssen. So stark die Ueberzeugung auch in uns leben mag, dass das Göttliche nicht restlos dem Denken sich zu offenbaren vermag, wir sind nun einmal darauf angelegt, mit unserer ratio auch das Geistige und gerade das Geistige zu umfassen. Der Vf. hat sich dies höchste Ziel gesteckt, ein höheres als die meisten seiner Vorgänger. Er wollte den Versuch machen, losgelöst von jeder Tradition eben.den Grundgedanken der Tradition, die Einheit des Pentateuchs, die Wahrhaftigkeit seines Inhalts und die Erhabenheit und Allumfassenheit der ihm zu Grunde liegenden Ideen auf unerschütterlichem Boden zu gründen. Der Versuch ist missglückt. Und er wird Keinem gelingen, dem das Höchste fehlt, was den genialen spekulativen Deuter der Bibel auszeichnet: die Intuition, die in einem überirdischen Akt mit dem höchsten Objekt zu einer Einheit wird. Das Buch der Thora kann in seiner, Ganzheit und in dem Urgrund seiner Ideen nur erfasst werden von dem, der vom heiligen Geist erfüllt ist. J. W. Saadja Gaon und sein Rechtsstreit mit dem Exiiarchen. Von Rabbiner Dr. S. Kaatz in Hindenburg 0/S. Der unheilvolle Zwist, der im Jahre 930 zwischen dem Exilarchen David ben Sakkai und dem Gaon R. Saadja ausbrach, und der zu heftigen Kämpfen und zur zeitweiligen Absetzung Saadjas führte, wurde durch einen Prozess veranlasst, der vom Exilarchen in einer der Rechtsüberzeugung des Gaon nicht entsprechenden Weise entschieden worden war. Die Quellen, denen wir die Kenntnis der Vorfälle verdanken, fliessen nur spärlich, so dass wir genaueres über die Art des Rechtsfalles,