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Jeschurun · 1926-11-01 · Heft 11-12 (November 1926) · p. Seite 551

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 11-12 (November 1926)
Date
1926-11-01
Page
Seite 551 (sequence 27)
Language
German
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Das TreDnungsprinzip usw. 551 auch von anderen ראשונים anerkannt, dass dem ישראל gegenüber לפני דלפני מן התורה verboten ist. Der von Herrn Rabb. Dr. Unna angezogene דין ist also eine direkte Stütze der Behauptung, dass es dem ישראל von der תורה verboten ist, einem anderen ישראל Geld zur Ausführung eines איסור zu geben. Interessanterweise ist aus diesem Wortlaut des ריטב״א deutlich zu entnehmen, dass das Gehaltzablen an Kultdiener nur bei den בני נח nicht verboten ist, wohl aber bei ישראל. Wenn der רמב״ם an allen Stellen an denen er לפני עור behandelt, immer nur von Gegenständen spricht, die der Gesetzesübertretung unmittelbar dienen, nie von Geld, dann liegt das an der allbekannten Art des רמב״ם, nur Beispiele anzuführen, die in der גמרא erwähnt sind. Daraus kann doch nichts geschlossen werden. Es ist überflüssig auf den früher schon angedeuteten Unterschied^ zwischen Geld leihen und Geld zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung stellen näher einzugehen, obwohl dieser Unterschied besteht und auch vom ש״ך erwähnt wird. Der zitierte ריטב״א stellt die Frage unzweideutig klar. Auch der von מעשים בכל יום geführte Beweis ist damit erledigt. Jede Steuer an בני נח ist nur לפני דלפני. Wir 3tehen also vor folgendem Ergebnis: Der שותפות Charakter der Gemeinde ist unbestreitbar. Jeder Pfennig der Ausgaben ist gemeinsam, das Geld der Gesetzestreuen ist in jeder Ausgabe der Gemeinde mit enthalten. Geldliche Beisteuer, wenn sie auch nur mittelbar zur Förderung des Verbotenen zur Gehaltzahlung, zur Erhaltung von Einrichtungen dient, fällt unter das Verbot des לפני עור. Das שותפות macht, alle die angezogenen היתרים unmöglich. III. Bei aller Schwere des איסור bleibt die Steuerfrage die leichter ins Gewicht fallende. Sie tritt fast völlig in den Hintergrund, wenn man den Blick auf die die Grundlagen erschütternde- Gefahr richtet, die sich durch die Anerkennung und moralische Unterstützung des Liberalismus auftut. Selbst wenn in der Steuerfrage der איסור beseitigt wäre, bleibt diese, nicht nur ein

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