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Jeschurun · 1926-11-01 · Heft 11-12 (November 1926) · p. Seite 549

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 11-12 (November 1926)
Date
1926-11-01
Page
Seite 549 (sequence 25)
Language
German
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Das Tremmngsprinzip usw, 549 Die משנה erlaubt, dass man einem, der die Nutzniessung seines Vermögens dem anderen durch גדר versagt hat, als פתח חרטה den Gedanken vorhält: ״Wenn du gewusst hättest, dass er arm wird und auf diese Unterstützung angewiesen wird, hättest du ihm auch dann die Nutzniessung deines Vermögens versagt?“ Gegen diesen פתח חרטה wendet die גמרא ein, dass eine solche Ueberlegung keinerlei Veranlassung zur Bereuung des Gelübdes bildet, denn es ist doch nicht gerade seine Pflicht, diesen Armen zu erhalten. ״Was ich zu seiner Erhaltung unter den anderen Armen beizutragen habe, kann ich auch so leisten“. Hierauf erörtern die Erklärer ר״ן und רא״ש: Der Gelobende dürfe, trotzdem er die Nutzniessung versagt hat, doch der gemeinschaftlichen Armenkasse, aus der auch dieser Arme Unterstützung erhält, Beiträge zuführen, da er mit der Uebergabe des Beitrages an den Verwalter nicht mehr Eigentümer des Geldes ist. Es ist das der gleiche Fall, wie er oben in der משנה erlaubt wird, nach dem ein מדיר, einer der die Nutzniessung seines Vermögens einem Armen versagt hat, dennoch einem Dritten ein Geschenk machen darf, in der Absicht, dass es dieser Dritte dem Armen gebe. Nur darf nicht ein direkter Auftrag dazu vorliegen. Der Dritte muss freie Verfügung über das Geschenk haben. Der gleiche Fall liegt hier vor. Indem der מדיר dem גבאי das Geld gibt, der ja frei darüber verfügt und es nicht gerade diesem Armen, dem מודד, geben muss, ist der אישור נדר einfach nich mehr vorhanden. Er darf ihm auch dieselben Münzen, die er von dem מדיר bekommen hat, geben. Der היתר ist also nicht darin begründet, dass man annimmt, das Geld des מדיר gelange an einen anderen, sondern darin, dass nur die direkte הנאה aus seinem Vermögen versagt war, nicht aber die Nutzniessung eines früheren Vermögensteiles, der jetzt in dem Besitz eines anderen ist. Der Beweis versagt völlig. Für unser Problem könnte man im Gegenteil noch einen איסור aus dem von מהרשד״ים benutzten Gedanken herleiten. Gerade was dort den היתר bildet, kann hier den איסור begründen. Wäre *das von gesetzestreuer Seite stammende Geld auch noch in der

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