Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 537 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Die religiöse Tat 637 jugendlichen Lust und Anlage, die^Hände zu beschäftigen, müssen erlaubte Objekte und Ziele (z. B. in Form von Handfertigkeitsarbeiten) geboten werden, wenn nicht dieselben Hände am Zer־ 81 ö r e n ihre Kraft versuchen und nicht lernen sollen, an ihm mehr und mehr innere Freude zu finden. - In diesem Sinne, allerdings in unendlicher Vergrösserung, sehen wir das jüdische Gesetz als Erzieher wirken; auf allen Fronten das Bestreben, die Kräfte des Feindes zur Verstärkung der eigenen Schlachtlinie nutzbar zu machen. Der Mensch sollHerr Über seine Triebe werden. Das wird aber nicht durch ihre Tötung erreicht. Über Tote zu herschen ist keine Herrschaft. 20. Das jüdische Volk nennt das Beligiösverbotene אסור (= ge־ bunden), das Religiöserlaubte מותר (= losgelöst). Darin liegt■ tatsächlich der Gedanke, dass das Religiösnegative nicht absolut-negativ ist, sondern, wenn man es von seiner Gebun־ denheit löst, unmittelbar religiöspositiv werden kann. Das ״Verbotene“ ist im Judentum nicht identisch mit dem Ethisch-Negativen; denn esverbietet vieles, was sachlich durchaus ethisch-neutral ist. So gewinnt man auch die tiefere Erkenntnis über das Wesen der ״Gebote“ und ״Verbote“. Aus dem Lehrsätze עשה דוחה לא תעשה ergibt sich, dass das Judentum den Geboten ^eine grössere Bedeutung als den Verboten zuschreibt; denn sonst könnte nicht ein Gebot ein Verbot verdrängen. Nachmanides (Exodus 20, 7)■ sieht den Wertunterschied darin, dass bei der Beobachtung der Verbote die Furcht vor Gott (יראה), bei Erfüllung der Gebote der Liebe zu Gott (ארגה) wirke, und letztere zeuge doch voneinem höheren Grad des Gottverbundenseins als die Furcht. Auf Grund unserer Darlegungen ergibt sich der Wertunterschied: wie folgt: Wären die Verbote identisch mit ethisch-negativen.