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Jeschurun · 1926-09-01 · Heft 9-10 (September 1926) · p. Seite 487

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 9-10 (September 1926)
Date
1926-09-01
Page
Seite 487 (sequence 43)
Language
German
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Die Bibelj als Quelle usw. 487 so auch das am Schluss von Kapitel 23 stehende לא תבשל גדי ein Heiligkeitsgesetz, also ein Speisegesetz als Schlussglied der vorhergehenden Gesetzeskette bedeuten soll. Ist aber somit der Sinn des rra-Gesetzes als Speisegesetz für diese erste Grundstelle (cap. 23, 19) mit Hilfe der Hoffmann’schen Gruppierung gesichert, so wird wohl für die weitere Stelle (Ex. 34, 26) derselbe Sinn als Speisegesetz (bei dem das Verbot des Kochens nur sekundäre Bedeutung hat), im höchsten Grade wahrscheinlich gemacht. Dies widerspricht aber der Frazer’schen Interpretation, nach der das Kochverbot das Grundmotiv des Gesetzes vorstellt 1). 3. Nach Frazer beruht das בב״ח-Verbot auf dem Prinzip der sympathetischen Magie, d. h. auf dem Zauberglauben, dass das Kochen der Milch mit Fleisch, weil dem Muttertiere, oder genauer dem Milchertrag der Mutter schädlich, verboten sei. Eine weitere Präventivfolge dieses Verbots sei dann das Verbot, überhaupt Milch mit Fleisch zusammen zu gemessen, wie es sich bei einigen wilden Stämmen (den Masai usw.) streng durchgeführt findet. Dies der Glaube der Primitiven, und dies soll auch das Grundmotiv des biblischen rron-Verbots sein. Wir müssen logisch erweise annehmen, dass dieser Volksglaube und Brauch in Israel uralt gewesen und von jeher geübt worden ist, dass er nicht erst durch die Gesetzgebung am Sinai oder im Bundesbuche neugeschaffen worden, sondern auf Jahrtausende ג) Dass die Bibel an den zwei Stellen Ex. 21,14 und 34, 26 das Essverbot mit לא תבשל umschreibt und nicht einfach לא תאבל sagt, das hat vielleicht seinen Grund darin, dass direkt vorher vom Pessachlamm die Rede war, das gebraten wurde und von dessen Resten es heisst, es solle vom Festopfer bis zum Morgen kein Rest übrig bleiben, eigentlich nicht übernachten (ולא ילין), ein Ausdruck, der auch eine Umschreibung ist für beides, für das Verbot des Essens sowohl wie des Uebriglassens (beides war bekanntlich bei den Resten des Pessaehopters verboten, s. Exod. 12,10); daher vielleicht durch Wort-Analogie die Einkleidung des Doppelverbots des Kochens (Gegensatz zum Braten des Pessachlamms) und Essens (nicht ausgedrückt, wie bei den Ueberresten des Pessachlamms) in den Ausdruck לא תבשל, du sollst nicht kochen, was ein verschärftes Essverbot implicite in sich fasst.

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