Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1926)
- Date
- 1926-09-01
- Page
- Seite 486 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2292929-2293042-2293048--08586-2301868- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
486 Die Bibel als Quelle usw. 1. c., p. 206 f. gegen eine andre gegnerische Ansicht geltend.) Wäre Fr.’s Auffassung, dass בב״ח wesentlich ein Kochverbot (wegen der Schmerzempfindung der Mutterkuh), aber erst indirekt auch ein Speiseverbot sei, d. h. die Mischung von Milch mit Fleisch verbiete — und fast bei allen von Fr. angeführten Parallelen ist immer nur vom Kochen der Milch, mit oder ohne Fleisch, die Rede — dann fehlte jede Analogie zwischen dem Newela-Essverbot und dem Milch-Fleisch-Koch verbot, die der Vers Deut. 14, 21 zusammen vereint nennt! — Allerdings steht das כב״ח-Verbot in Ex. 23, 19 und ibid. 34, 26 n i c h t in nachbarlichem Konnex mit Newela-Terefa. Jedoch zeigt eine nähere Betrachtung der einen, ersten Stelle (Ex. 23, 19), wo die scheinbar isolierte Stellung eine Analogie aus dem Zusammenhang mit Newela-Terefa nicht fordert, dem aufmerksamen Beobachter, dass dort auch wesentlich ein Speise- und nicht ein Kochverbot allein gemeint ist. Dort lehrt den wahren Sinn des Gesetzes ein grösserer Zusammenhang. Die dem Kapitel 23 vorangehende Gesetzesgruppe (Ex. 21 — 22) schliesst mit dem durch die Heiligung Israels begründeten Speise verböte: Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch von Zerrissenem sollt ihr nicht essen, dem Hund sollt ihr es vorwerfen (Ex. 22, 30); damit schliesst die 1. Gruppe des sog. Bundesbuches, eine Gruppe, die den Heiligkeitsgedanken zur Grundläge hat (s. dort die übrigen Gesetze). Dann folgt in Kapitel 23 die 2. Gruppe der Gesetze des Bundesbuches, eine Gruppe, die ebenfalls fast ausschliesslich (mit Ausnahme vielleicht von Vers 15, 16 und 19, welche die drei Wallfahrtsfeste und die Darbringung der Erstlinge enthalten, doch auch diese lassen sich zwanglos als Heiligkeitsgebote ansprechen) Heiligkeitsgebote behandelt und mit den Worten schliesst: Koche nicht das Böckchen in der Milch der Mutter! Aus dieser Gruppierung ist ohne weiteres der Schluss zulässig (wie ihn schon Hoffmann zur Stelle gezogen), dass, so wie dem ganzen Kapitel 22 durch Hinzufügung der Schlussworte ואנשי קדש תהיק לי zum Terefa-Verbot der Heiligkeitsgedanke zu Grunde gelegt wird und dieses selbst den Zweck der Heiligung des Volkes verfolgt,.