Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1926)
- Date
- 1926-09-01
- Page
- Seite 479 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Bibel als Quelle usw. 479 vormosaischer Zeit überkommenen, heidnischen Vorstellungen entstammende Institution in die Sphäre des Sittlichen und Menschlich-Natürlichen erhoben, und wenig mag es uns bekümmern, welches in der Urzeit vor Moses und den Erzvätern der ursprüngliche Sinn und Anlass dieser Sitte gewesen sein mag. Für die biblische Zeit ist jedenfalls das Vorherrschen dieser Auffassung vom bestimmenden Einfluss Verstorbener oder des Gedankens der Gruppenehe aus diesem Gesetze nicht erweislich. III. Den III. Band seines Werks widmet Frazer im wesentliehen dem gesetzlichen Teil der Bibel (the Law); er beschäftigt sich eingehend mit einzelnen Rechtsbestimmungen und rituellen Satzungen und sucht auch Zweck und Entstehungsgrund derselben auf naturalistischem Wege, d. h. alles auf Grundlage der Denkweise primitiver Völker, zu ermitteln. Eingehende Erörterung findet die Bestimmung über das Durchbohren des Ohrs beim Sklaven, die über den stössigen Ochsen, die Trauerbräuche des Hauteinschneidens und der Totenklage (Jerem. XVI 6, ersteres allerdings Levit. 19,28 als heidnisch verboten), über die Bitterwasser der des Ehebruchs Verdächtigen, und endlich das Verbot, das Böcklein in der Milch seiner Mutter zu kochen. Die Parallelen, die Frazer für die erstgenannten Rechtsbestimmungen aus dem Leben anderer Völker bringt, sind ethnologisch vielfach bemerkenswert, doch zuweilen recht weit hergeholt. So verzeichnet Frazer (III, p. 165—209) bei der Durchbohrung des Ohres des jüd. Sklaven (Exod. 26,6) alle bei den Wilden gebräuchlichen Amputationen an den Ohren (z. B. bei der Frau nach der Geburt des ersten Kindes u3w.) oder an andere Gliedmassen, aus den verschiedensten abergläubischen Motiven: in Wirklichkeit würden uns nur die Parallelen interessieren (wovon nicht eine gebracht wird), wo das Ohrdurchbobren oder sonstiges Zeichnen des Gliedes als Zeichen der Treue oder des unveräusserlichen Eigentums gilt. Auch was aus Anlass des Eifersuchtsopfers und der Bitterwasser für die des Ehebruchs Verdächtige an Analogien gebracht