Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1926)
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 438 (sequence 106)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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438 Gerechtigkeit erhöhet ein Volk Welcher Orkan müsste unsere Seele durchbrausen, die wir in den letzten Jahren Zeugen ungeheuerlicher Verletzungen des Rechts geworden sind, und das von den zu Hütern des Rechts bestellten hohen Würdenträgern — in einem Staate, dessen Richterstand Muster und Vorbild war für die ganze Kulturwelt. Nur in England durfte sich der Richter eines höheren Ansehens, einer grösseren Achtung nnd Ehrfurcht erfreuen. Bedachte man aber, dass in England die soziale Stellung und vor allem die materielle staatliche Sicherung eine unvergleichlich höhere war. so musste man Deutschland die Palme reichen. Welche Hingabe dieser oft spärlich Entlohnten an die Sache, welch bewuuderswürdiges Streben zum mindesten bei der grossen Mehrheit, jede Parteilichkeit auszuschalten, keinerlei Ansehen der Person kennen zu wollen, mochte die religiöse oder die politische Richtung des Angeklagten dem Richter noch so sehr widerstreben. Karl Emil Franzos hat in seinem Roman ״Der Präsident“ einen solchen Typus gezeichnet, wenn dieser auch dem österreichischen Richterstand angehört. Die Fabel ist der ähnlich, die später Tolstoi in ״Auferstehung“ zum Vorwurf genommen. Eine Tochter, die Fracht einer Jugendsünde mit einem von ihm dann verlassenen edlen Mädchen, wird zur Kindesmörderin und das Schicksal hat ihn zum Richter ausersehen über eine Tat, deren grössere Schuld sein moralisches Empfinden auf jenen unglückseligen Entschluss zu wälzen sich gezwungen fühlt, da er um irdischer Güter willen die Geliebte seines Herzens verstiess. Er verschmäht es, selbst zu Gericht zu sitzen und durch Hervorhebung der mildernden Umstände sein Kind zu retten. Mit fieberhafter Spannung verfolgen wir die Seelenkämpfe, die er durchlebt, bis endlich doch die Liebe za seinem eigen Fleisch und Blut durchbricht und er seiner Tochter in raffinierter Geschicklichkeit, sodass keine Spur des Verdachts auf ihn fallen kann, zur Flucht verhiift. Aber die Rettung des Menschenlebens, die er vor dem Richterstuhl einer alle verschlungenen Fäden des Schicksals berücksichtigenden Moral hätte verantworten können, hilft ihm nicht darüber hinweg, dass er, — der Hüter des Rechts — in eigener Sache das Recht verletzt hat. Als der höchste ihm Vorgesetzte Beamte, dem er sich mit einem Bekenntnis stellt, die Einleitung eines Verfahrens gegen ihn ablehnt, bringt er sein eigenes Leben als Sühne für den Rechtabruch dar. Schon lange vor dem Kriege wollten die Anklagen gegen die Klassenjustiz nicht verstummen. Jene Zeit, in der Materialismus, Feigheit des niederen Beamtentums vor dem höheren, Druck des Vorgesetzten auf den ihm Untergeordneten ein Strebertum grossgezogen hatten, das für die Folgezeit immer Schlimmeres befürchten liess. Fassungslos aber stehen wir heute vor jener Krise im Richterstand, die die Urteile der letzten Jahre aufgedeckt haben, und von denen aus jüngster Zeit der Fall Haas nur eines freilich der fürchterlichsten Zeichen ist. Wir können es von uns und wir glauben auch von allen unseren Lesern sagen, dass die ErregUDg, die sich unserer angesichts der Erfahrungen,