Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1926)
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 414 (sequence 82)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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414 Das Trennumisgrinzip usw. zu mildern? Wie konnte der Rambam (הלכות ממרים פ״ג ה״ג) ia Bezug auf ihre Nachkommen sagen: אגל בני התועים האלה ובני בניהם שהדיחו אותם אבותם ונולדו בין הקראים וגדלו אותם על דעתם הרי הוא כתנוק שנשבה ביניהם וגדלוהו ואינו זריז לאחוז כדרכי המצות שהיה כאנוס ואעפ״י ששמע אח״כ שהוא יהודי וראה היהודים לדתם ה״ה כאנוס שהרי גדלוהו על טעיתם כך אלו שאמרנו שאחזו על דרכי אבתם הקראים שטעו לפיכך ראוי להחזירן בתשובה ולמשכם בדברי שלום עד שיחזרו לאיתן התורה. צדוקי אעפ״י :א״ח סי׳ שפ׳־ה im מגן אברהם Und ähnlich sagt .שמחלל שגת במילי דרבנן מ״מ אנוסים הם דמנהג אבתיהם בידיהם Wenn aber die halachischen Gründe, die man gegen die Zugehörigkeit zu einer Einheitsgemeinde ins Feld führt, sich sämtlich als nicht stichhaltig erweisen, so bleiben nur taktische Erwägungen und Gefühlsmomente übrig. Dass man gefühlsmassig mehr dazu neigt einer Gemeinde von יראים anzugehören, ist wohl selbstverständlich. Was aber die Taktik betrifft, so gilt hier das Wort: וכל מעשיך יהיו לשם שמים. Man kann es für taktisch richtig halten auszutreten, um durch die Geschlossenheit der Anhänger der Thora fester gegen die Reform auftreten zu können und das Prinzip in seiner Reinheit zu zeigen und der nachfolgenden Generation zu überliefern. Man kann das Fortbestehen der Religionsgesellschaften aus taktischen Gründen für notwendig halten, weil in ihnen die grösste Sicherheit für das Entgegenkommen der Reform liegen mag. Aber wir glauben eben, dass weit mehr gegen die Trennung als dafür spricht. Zunächst ist es die Undurchführbarkeit des Prinzips und die Widersprüche, die sich dadurch ergeben. Rabb. Hirsch sagt einerseits: ״Ein sich orthodox-nennender und orthodox-lebender Jude, der zugleich freiwillig einer neologen Reformgemeinde angehört, verleugnet mit dieser Hörigkeit den Ernst und die Wahrheit seines Namens und seines Lebens. Er spricht damit aus, dass die Leugnung und Höhnung des Gesetzes ebenso vor Gott bestehe wie die Heilighaltung desselben“ (Ges. Sehr. V, S. 298). Und doch sagt er wiederum an einer anderen Stelle: ״Ich kann mir nämlich sehr wohl die Zulässigkeit eines Falles denken, dass ein orthodoxer Jude Mitglied einer Reformgemeinde