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Jeschurun · 1926-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1926) · p. Seite 406

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1926)
Date
1926-07-01
Page
Seite 406 (sequence 74)
Language
German
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406 Das Trennungsprinzip usw. römischem Recht uDd vor römischen TribuDalen gerichtet wurden. Für die Ordnung der Rechtspflege und der inneren Verwaltung waren nun die Synoden massgebend. Güdemann sagt: ״Das ganze jüdische Gemeinwesen wie es dermalen noch in Deutschland und in anderen Ländern auf sich selbst begründet ist, wurde erst durch die Synoden geordnet und festgestellt.“ Die Besteuerung war eine zweifache: die regelmässige Steuer wurde für die Erhaltung der Gemeindeinstitutionen verwendet; daneben aber hatte jedes Mitglied seine Quote zu den מסים beizutragen, zu den regelmässigen und ausserordentlichen Ausgaben an die Geistlichen und die Gewalthaber. Ueber die Art der Umlegung dieser Steuern, über die Verpflichtung der einzelnen Mitglieder zur Zahlung, über das Verhältnis bei Zuzug und Wegzug gibt es eine ganze Reihe von Responsen. Auch bei den Gemeindeverbänden, zu denen sich manchmal die Gemeinden zusammenschlossen und von denen der bekannteste die Vierländersynode (ועד ארבע ארצות) ist, spielen neben den תקנית diese Abgaben an die Herren eine wichtige Rolle. Die Grundlage für alle diese Erörterungen in den Responsen wie für das Verhältnis der Gemeindemitglieder überhaupt bildet der Begriff des שותפות. Die Mitglieder der Gemeinde sind Gesellschafter (שותפין), und sie gelten deshalb bei jeder Rechtssache, die das Gemeindeeigentum betrifft, als beteiligt (נוגעים בדבר). So wird im ש״ע ח״מ סי׳ ל״ז entschieden: בני העיר שבא מערער לערער עליהם במרחץ או ברחוב של עיר אין אחד מבני העיר מעיד בדבר זה ולא דן עד שיסתלק עצמו בקנין גמור. Das geht so weit, dass es in 0 סי׳ קס״ג סעיף heisst: שיכולין להשביע אחד את חבירו בשבועת השותסין. — Das Recht der Gemeinde und ihrer Vertretung Anordnungen (תקנות) zu treffen, die sich auf das Gebiet des Erlaubten und Verbotenen (אסור והיתר) beziehen, wird vom סי׳ תשפ״א) רשב א) dem des ב״ד הגדול gleichgestellt, wobei die Grundlage wohl die freiwillige Unterordnung (קבלו עלייהו) bildet. — Mit der Emanzipation der Juden setzt die moderne Entwicklung ein, bei der im Gegensatz zu der früheren Zeit die Juden als Gemeinschaft in eine rechtliche Stellung zum Staate treten. Wir wollen die Entwicklung in Bayern, Preussen und Baden kurz streifen. In Bayern bildet den Ausgangspunkt

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