Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1926)
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 404 (sequence 72)
- Language
- German
- Belongs to
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404 Das Trennungsprinzip usw. glaube, dass eine offene Aussprache auch auf diesem Gebiet nur von Nutzen sein kann. Die Gegensätze sind ja doch vorhanden, und wenn man sie ignorieren will, so treten sie erst recht bei jeder Gelegenheit mit um so grösserer Schärfe in die Erscheinung. Und wenn wir uns alle bemühen unsere Auffassung mit ruhiger Sachlichkeit ohne jede persönliche Spitze darzulegen, so würde dies zum gegenseitigen Verständnis beitragen, so dass auch hier sich das Wort erfüllen wird: כל מחלוקת שהיא לשם שמים סופה להתקיים. Die historische Seite der Trennungsfrage darf ich wohl als allgemein bekannt voraussetzen; ich w'erde sie deshalb nur kurz streifen. Dagegen möchte ich die historische Entwicklung der Gemeinde im Judentum überhaupt etwas ausführlicher betrachten, weil sich daraus manche wichtige Folgerung ergeben wird. Ich werde dann auf die halachische und die politische Seite der Frage eingehen, um schliesslich daraus die praktischen Konsequenzen zu ziehen und zu zeigen, in welcher Weise trotz der Gegensätze fruchtbare gemeinsame Arbeit geleistet werden kann. Schon in der Thora finden wir die beiden Begriffe עדה und קהל, sie sind aber hier nicht so scharf getrennt: עדה bedeutet sowohl die Gesamtgemeinde (עדת בני ישראל) als auch eine kleine Vereinigung, wie עדת קרח; und ebenso wie von קהלת יעקב und קהל עדת ישראל gesprochen wird, so wird auch der einzelne Stamm als קהל bezeichnet. (כל שבט ושבט אקרי קהל) Wir können jedoch im allgemeinen sagen, dass עדה mehr die Vereinigung im religiösen Sinne (קהל ,(מנין לעדה שהיא עשרה mehr die allgemeine Volksversammlung bedeutet. Daneben finden wir auch schon die Stadt (עיר) als Gesamtverband (bei ענלה ערופה und עיר הנדחה). Ueber die Gemeinde zur Zeit der Richter und Könige wissen wir sehr wenig. Immerhin begegnet uns auch hier ein Beispiel, dass eine ganze Stadtgemeinde für ein Verbrechen, das dort geschehen ist, solidarisch haftbar gemacht wird: bei פלגש בנבעה (Richter 19—21). Wenn in der Zeit des selbständigen jüdischen Staates von einer Gemeinde die Rede ist, so sind ihre Befugnisse aus der jüdischen Souveränität ab-