Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1926)
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 389 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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EiDe Benennung der Türkei usw. 389 D. Chwolson hat augenscheinlich übersehen, dass nach dem von ihm selbst vorgeschlagenem Kalenderschlüssel* 1, der 22. Adar im Jahre 1589 zweifellos auf einen Sonntag fallen konnte, das wären ja zwei Tage später als der Wochentag {Freitag) auf den der 22. Adar 1589 bei den Rabbaniten fiel. Folglich hindert uns der Kalender garnicht daran, die Inschrift dem Jahre 1589 zuzuschreiben. III. Das Land Uz (עוץ). Wir wollen jetzt untersuchen, welches Land hier unter Uz (עוץ) verstanden wird. Noch unverständlicher ist es, warum Chwolson bei gleichen Voraus- Setzungen, d. h. wenn das karäische Datum zwei Tage später, als das rabbinische ist, in drei Fällen zu verschiedenen Schlüssen kommt, nämlich: a> Ueber die Inschrift No. 61 (bei Firk.) meint Chwolson (op. cit., p. 876): ,.Für die Echtheit des Datums ת״ר-ע״ו׳ sprechen folgende Umstände: .... Der 11. Nisan fiel im Jahre ,ת׳ר׳ע׳ו nach dem rabb. Kal. wie hier auf einen Sonntag, im Jahre ה׳רע׳ר dagegen nach demselben Kalender auf einen Freitag.“ Wenn aber der 11. Nissan nach dem rabb. Kal. ein Freitag war, so konnte er doch bei den Karäern ein Sonntag sein. b) Ueber die Inschrift No. 127 ibeiFiik), wo die Hede von ״Mittwoch den 21. Eislew“ ist, äussert sich Chwolson (ibid., p. 38-״ :;יDas Dalum ת׳ש׳ב׳ת׳ ist wohl hier nicht aus *1598 ה׳ש׳נ׳ח n. Chr. geändert worden, denn in letzterem Jahre fiel der 21. Kislew auf einen Montag, während er im erstem Jahre, wie hier, wirklich aut einen Mittwoch fiel“ Wenn aber der 21. Kislew 1598 bei den Rabbaniten — (nach dem k&räischen Kal. kann doch Chwolson den Tag nicht genau feststellen) — ein Montag war, dann konnte er doch bei den Karäern ein Mittwoch gewesen sein. c) Bei der uns interessierenden Inschrift No. 118 (bei Firk.), wie wir schon oben ausgeführt haben. 1J Ibidem, S. 214, Anm. 1: ״Der Neumond der Karäer kann einen Tag vor und auch einen oder zwei Tage nach dem Neumonde der Rabbaniten fallen.“ (Vgl. ibidem, S. 330-831); ibidem, S. 254, Anmerk. 1: ״Der Neumondstag kann bei den Karäern einen Tag vor und -einen oder zwei Tage nach dem der Rabbaniten fallen.“ — Vgl. ibidem, S. 378: ״Bekanntlich haben die Rabbaniten und Karäer Mondmonate und da kann die D fierenz in Bezug auf den Monatstag nur eine sehr geringe *ein, in der Regel ein Tag vor oder nach dem Neumondstag der Rabbaniten, zuweilen auch zwei Tage nachher“