Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1926)
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 388 (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2292929-2293042-2293047--08470-2301752- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
388 Eine Benennung der Türkei usw. Der Kalender stellt überhaupt Chwolson in eine schwierige Lage. So z. B., sagt Chwolson in Bezug auf die Inschrift Nb. 184 (die sich bei Firkowitz nicht findet) folgendes (op. cit., p. 342): ״Der Kalender macht hier einige Schwierigkeit. Der 15. Adar fiel in den Jahren 'הת׳ל׳ה und ה׳ת׳ל״ח׳ auf einen Mittwoch und konnte auch bei den Karäern nicht auf einen Sonntag gefallen sein; in den Jahren ,ת׳תלה und 'ת׳ת׳ל׳ח fiel er nach diesem Kalender auf einen Freitag und konnte bei den Karäern auf einen Sonntag fallen. Dessen ungeachtet kann ich mir nicht gut denken, dass diese in ganz moderner Quadratschrift abgefasste Inschrift, die sich noch, wie bemerkt, auf der glatten Fläche eines sargförmigen Steines neuen Stils findet, dem XI. Jahrhundert angehören sollte.״ Das Gesagte überzeugt uns, glaube ich, genügend, dass man bei einer kritischen Untersuchung der Echtheit oder Unechtheit der Krimer Inschriften, die mit dem Namen F i r k 0 - witz Zusammenhängen, sich nicht vom Kalender als Schlüssel leiten lassen kann. Interessanter als all das ist aber, dass man bei der von uns behandelten Inschrift gar nicht der Hyperkritik der Kalenderberechnung bedarf. D. Chwolson sagt: ״Im Jahre 'ה׳ש׳מ׳ט fiel jener Monatstag [der 22. AdarJ nach diesem [rabbanitischem] Kalender auf einen Freitag und es bleibt zweifelhaft, ob er in diesem Jahre bei den Karäern in der Krim1 auf ein Sonntag fallen konnte״/ j) Unverständlich ist, warum Chwolson hier gerade die Karäer in der Krim betont, wo doch der ganze fünfte Abschnitt seines ״Corpus*‘, der fast ein Drittel des ganzen Werkes umfasst, den Inschritten aus Tschufut- Kaie in der Krim gewidmet ist, ja das Werk als Ganzes es sich zur Hauptaufgabe macht, den Grad der Echtheit oder Unechtheit der einen oder anderen Grabinschriften der krimer Karäer za klären; endlich, sagt Chwolson selbst bei der Anwendung des von ihm aufgestellten kalendarischen Schlüssels (op. cit., p. 342): ״In den Jahren 'ר׳תל׳ה und ת־ת׳ל ח fiel er nach diesem [rabbanitischem] Kalender auf einen Freitag und konnte bei den Karäern nicht auf einen Sonntag gefallen sein/‘ Auch hier ist ja die Rede von den Karäern in der Krim.