Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1926)
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 384 (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
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384 Eine Benennung der Türkei usw. ״Das ist der Grabstein des jungen Mannes [Rabbi] Menaljetn, Sohn des Rabbi Moses Gibbör, der gekommen ist aus dem Lande Uz; gestorben am ersten Tage [d. h. Sonntag], den 22. Ädär des Jahres 749 [= 989 der gewöhnlichen Zeitrechnung].“ Wegen dieser Inschrift sagt Prof. D. Chwolson1: ״Die Grabschrift No. 118 bei Ffirkowitz] (Abdr. No. 69) fand ich rechts vom Wege gegenüber vom Baume No. 1 . . . . Diese Grabschrift ist gewidmet einem ר׳ מנחם בחור ב״ר משה נכוו־ שנא עוץ pמא. Ob die letzten drei Worte sich auf den Vater, oder auf den Sohn beziehen, ist schwer zu entscheiden. Ebenso lässt es sich nicht mit Sicherheit angeben, welches Land hier mit ארץ עוץ gemeint sei. Die mittelalterlichen Paitanim verstanden oft unter dieser Benennung das römische Reich. Vielleicht ist hier damit das Land der Gusen, der Araber, im Norden des Kaspischen Meeres gemeint. Für einen Juden aus dieser Gegend dürfte wohl der Beiname ככור besser passen als für einen solchen aus dem römischen Reiche. Das Datum lautet "יום א, כ״ב לאדר שנת ת׳ש״מ׳ם, also 749 909 n. Chr. Im Jahre Interessant ist eine Stelle in der Chronik, die den ersten Kreuzzag beschreibt (Darmstädter Handschrift, Cod. or. 25). ״והיה שם ב ח 1 ר אחד ושמו ד׳ משולם ב״ר יצחק ויקרא בקול גדול לבל העומדים ולמדת צמודה תיומתו שמעו אלי גדולים וקטנים בן זה נתן לי אלהים וילדה אותו צפורה אשתי בעת זקנותה . . (Ozar-Töb, 1878, p. 89; vgl. Neubauer und Stern, Hebräische Berichte über die Judenverfolgungen während der Kreuzzüge, S. 50). In der Ausgabe ״Regesten und Inschriften“ (Materialsammlung zur Geschichte der Juden in Russland, Bd. I, St. Petersburg 1889) wird das Wort בחור in den Inschriften aus TschufutKaie übersetzt: ״Knabe“ (B. 18, No. 66), ״Jüngling“ (S. 29, No. 116), und in der Broschüre ״Vier• undvierzig Grabsteine vom karäischen Friedhof in Tschufut-Kale“ (St. Peters• bürg 1910) von J. Kokisow ist die Bezeichnung ״Babur“ mit ״unverehelichter“ übersetzt (S. 33, No. 24 und S. 85, No. 29). Bei den karäischen Grabinschriften kann die Uebersetzung des Terminus ״Babur“ durch ״Knabe“, ״Jüngling“, ״unverehelichter“ nicht zutreffen, weil der gegebene ״Bahur“ gerade verheiratet gewesen sein kann. Deshalb übersetzen wir in unserer Inschrift das Epitheton ״Babur“ mit ״junger Mann“, wie es übrigens auch Neubauer und Stern (op. cit., p. 174) taten. 9 D. Chwolson, Corpus inscriptionum hebraicarum etc. (St. Peters• barg 1882־, S. 884—385.