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Jeschurun · 1926-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1926) · p. Seite 343

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1926)
Date
1926-07-01
Page
Seite 343 (sequence 11)
Language
German
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Die Bibel als Quelle usw. 348 schreit“. Hier können ,wir Frazer gern konzedieren, dass die Bibel das Blut als einen ״besonderen Saft“ an sich angesehen wissen wollte (vgl. die Ausdrücke: כי הדם הוא הנפש, oder בנפשו דמו vielleicht ein Protest gegen die im alten Orient bestehende Auffassung von der im Blute liegenden Zauberkraft, cf. M. Chullin II, 9: שלא יהקה את המינים) und sie im Menschen die Vor- Stellung einpflanzen wollte, dass vergossenes Menschenblut seine ״Stirn me “ zu Gott erhebe; dies ist menschlich und gefühlsmassig einleuchtend und auch ohne Zaubermagie ethisch vernunft gemäss gedacht. Wenn dagegen Frazer weiterhin kühner vorgeht und von vergossenem Ti erblut spricht, das gleichfalls nach biblischer Vorstellung wenn unbedeckt, zum Himmel schreie (1. c., p. 102 f.) und zum Beweise die Vorschrift von כסוי הדם (Levit. 17,13) anführt, wenn somit die Behandlung von Mensehen und Tierblut als gleichartig nach altisraelitischer Vorstellung behandelt wird — so ist dies n. u. A. wieder eine unstatthafte Verallgemeinerung und eine Vergewaltigung der Kainsgeschichte und Vergröberung ihres ethischen Gehalts. Betrachten wir einmal das Gebot von כסוי הדם, vom Zudecken des Blutes beim rituell geschlachteten Wild und Vogel, etwTas näher. Hat dies Gebot etwas mit Geister bann en, mit dem Vergraben und Unschädlichmachen der Tierseele etwas zu tun? In der im Bibeltext gegebenen Form der Vorschrift jedenfalls nicht! In Levit. 17 Vers 11 und 13 wird das Verbot des Blutgenusses, ausgesprochen, und als Grund wird angegeben: 1. ) ich, Gott habe es für den Altar bestimmt, d. h. zu 0 p f e rzwecken; es sollte also eine besondere Heiligkeit besitzen, 2. ) ״das Leben alles Fleisches liegt im Blute“, deshalb sollten sich alle Menschen, auch der Fremdling im Lande, jedes Blutgenusses enthalten. Des Ferneren folgt dortselbst die Vorschrift, dass das Blut von Wild und Geflügel, wohl weil dieses meist auf freiem Feld und auf der Jagd auf rohe Weise erlegt wird, zugedeckt werden müsse, damit der Mensch sich des Anblicks roh vergossenen Blutes entwöhne. (Bei den Haustieren geschieht die Schlachtung in humaner Weise und wird das Blut ohnehin gleich beseitigt; so mag die unterschiedliche Be-

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