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Jeschurun · 1926-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1926) · p. Seite 307

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1926)
Date
1926-05-01
Page
Seite 307 (sequence 83)
Language
German
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Meyer Simon Weyl usw. 307 minderuDg durch Vize1 hat auf seine Stellung keinen Einfluss gehabt. Da man sein nunmehriges Amt nicht mehr als provisorisch ansah und er keinen anderen Rabbiner über sich hatte, war er tatsächlich der Oberrabbiner. Eine neue Festsetzung seiner Pflichten als anerkannter Gemeinde- und Landrabbiner scheint nicht vorgenommen worden zu sein. Es war auch unnötig, da er in den letzten Jahren schon freiwillig alles getan hatte, was einem formellen Rabbiner oblag und überdies der Pflichtenkreis des Rabbiners einerseits durch die staatliche Gesetzgebung, andererseits durch die Bestallungen der früheren Rabbiner festgelegt war. Wieweit Weyls Gehalt 1809 durch die Berliner Gemeinde erhöht wurde2, werden wir vielleicht noch durch eine Erschliessung der seit 1764 erhaltenen Kassabücher erfahren. Weyl selber sagt gelegentlich3, dass ihm sein Amt 1809 ״mit einem geringerem Gehalte״ als seinem Vorgänger Hirschei Löbel übertragen wurde. Sicher ist, dass die Provinzgemeinden wie Frankfurt a. 0., Landsberg a. W. etc. ihre Gehaltsbeiträge an Weyl zahlen mussten. Meyer Weyl war nicht der erste Vize-Oberlandrabbiner, der die vollen Berliner Rabbinatsgeschäfte führte. Kein Geringerer als David Fränkel war 7 72 Jahre lang Berliner Vizerabbiner (ראש בית דין) und brandenburgischer Landrabbiner gewesen. Als dieser 1743 angestellt wurde, geschah es als ״Rabbi der Judenschaft sowohl in unsrem Churmärkschen Landen und dem Herzogtum Hinter-Pommern, auch Vize-Rabbi alhier“ 4. Erst am 5. April 1751 wurde er ״zum Oberrabbi der Judenschaft sowohl in hiesigen Residenzien, als auch in unsern Churmärkschen 0 Die deutsche Uebersetzung des hebr. Wahlprotokolls lässt nicht erkennen, ob Weyl selber den Vizetitel beantragt hat, weil er glaubte, nicht mehr *erreichen zu können, oder ob diese Bezeichnung von der Gemeinde- Verwaltung ausging. 2) Der Rosch Beth Din Jesaja Berliner in Breslau erhielt 1793 ein Jahresgehalt von 240 TI. und die Hälfte der Gerichtssporteln. 3) In seiner Eingabe 6. Febr. 1826 anlässlich des Gumpertzschen Gutachtens. 4) Privilegium für David Hirschei Franckel als Juden-Rabbi, 11. September 1743.

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