Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1926)
- Date
- 1926-05-01
- Page
- Seite 298 (sequence 74)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2292929-2293042-2293046--08362-2301644- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
298 Meyer Simon Weyl usw. die Einnahme der Gemeine-Kasse sehr leiden würde, ausserdem aber auch die Anstellung eines Rabbi nicht nötig sey, indem die Geschäfte ferner wie bisher verwaltet werden könnten, endlich auch die Ansetzung eines Rabbi ihnen zwar nachgelassen* 1, nicht aber zur Pflicht gemacht worden sei“.2 Wenn dem Kammergerichte die Bezeichnung ״Jüdisches Gericht“ nicht passe, so könnte dafür ״die Gerichte der jüdischen Ritualgesetze“ gewählt werden. Das Wesentliche war, dass die Aeltesten erklärten, sie seien nicht verpflichtet, einen Rabbiner einzusetzen. Diese Freiheit, einen Rabbi anzustellen oder sich mit Assessoren zu begnügen, erkannte die Kammer mit Berufung auf das Regle״ ment von 1750 nicht an. Durch das Kammergericht gedrängt, gab die Kammer am 16. Mai 1805 den Aeltesten auf, binnen zwei Monaten einen Rabbi zu wählen und, da die Aeltesten hierzu keine Anstalten machten, noch einmal im September bei 10 Tl. Strafe, es binnen acht Tagen zu tun. Wie die Kammer es sich dachte, dass man binnen einer Woche einen Rabbi bekonnte damals die Gemeinde den Vice-Oberlandrabbiner bezahlen. Und 180& vor dem Kriege nicht? 1806, also ein Jahr später, zahlte Berlin 453 jüdische Familien, unter ihnen 318 Steuerzahler! Hirschei Löbel hatte monatlich 50 Tlr. Gehalt bezogen. Selbst wenn man Weyl Hirscheis volles Gehalt zubilligte, brauchten nnr 88 Tlr. neu aufgebracht zu werden, da er 12 Tlr. bereits als Dajjan monatlich erhielt. 1J erlaubt 2) Brann in Monatsschrift f. d. Gesch. n. Wiss. d. Jdt. 1915, S. 135 sieht in dem Vorgehen der ״Aufklärer, die am die Wende des 19. Jahrhanderts die Geschicke der Grossgemeinden lenkten“, in Breslau 1793, Berlin 1800, Königsberg 1814, Glogau 1816 (auch dort wurde nach dem Abgang Tiktin8 das Oberrabbinat nicht wieder besetzt) ״einen Hass gegen das rabbiniscbe Amt, ein Bemühen, jede Erledigung eines Rabbinats dazu zu benutzen, um das Ansehen dös Amtes herabzasetzen und seinen Einfluss zu brechen.“ Wenn auch diese Tendenzen nicht überall von vorne herein herrschten, so machten sie sich doch nach und nach immer mehr geltend• In Breslau freilich ist die Abneigung gegen einen Rabbiner schon 1793 nachweisbar; denn der Rosch Beth Din wurde damals dort gewählt, ״am nicht mehr so sehr an den ceremoniellen Gottesdienst gebunden zu sein, an dem ein Rabbiner so sehr hängt“: Jubelschrift-Graetz, S. 262.