Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1926)
- Date
- 1926-05-01
- Page
- Seite 297 (sequence 73)
- Language
- German
- Belongs to
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Meyer Simon Weyl usw. 297 zusammenhing und sie in dieser Hinsicht sich nicht entscheiden konnten oder wollten. Sie hatten jedoch nicht an das Kammergericht gedacht, das die Anstellung eines Oberlandrabbiners verlangte und das Interregnum der Assessoren nicht billigte1. Das genannte Gericht wollte neben sich nicht noch ein jüdisches Gericht dulden, die Assessoren ,,formierten kein Gericht, weil sie durchaus keine Cognition2 in streitigen Fällen hätten.“ Auch der Titel Präfekt komme den Juden nicht zu3. Die Aeltesten, die inzwischen zur Erkenntnis gekommen waren, dass es für sie besser sei, wenn sie in Hinblick auf die ״neue Zeit“ nicht wieder einen vom Staate genehmigten Rabbi einsetzten, der mit ihnen ״gemeinschaftlich dem Judenwesen Vorstand,“ konnten nach weiterer Zeit — seit dem Tode Hirscheis waren fünf Jahre verflossen — der Aufforderung, einen Rabbi zu wählen, nicht mehr mit der Ausflucht4 begegnen, dass es an geeigneten Kandidaten für den Posten fehle. Sie führten nunmehr an5, ״dass die Anstellung eines Rabbi der Gemeine neue Kosten verursachen würde, die sie nicht füglich aufbringen könnte,6 da bey dem Verfall mehrerer jüdischer Hausväter 1J Kammergericht an Kammer 16. Mai 1803, 20. Febr. 1804, 14. Jan., 26. März, 12. Sept. 1806. 2) Nach dem Reglement 1750 § 31 stand dem Rabbi ״keine eigentliche Erkanntniss und Rechts-Verabscheidung“ zu, sondern nur ״in Sachen, da Juden mit Jaden zu thun haben . . . eine Art von rechtlicher Cognition . . . per modum arbitrii“. Wer mit dem Schiedssprüche nicht zufrieden war, konnte sich ad jndicem ordinariam per modum simplicis querelae wenden. 3) Die Kammer befahl daher, dass der älteste Assessor sich des Prädikats Präfekt zu enthalten habe: Bericht der Kammer an das Kammergericht 28. Febr. 1806. 4) In ihrem Berichte an das Kammergericht 28. Febr. 1805 schien der Kammer die Behauptung der Jadenschaft, keinen tauglichen Rabbi finden zn können, ״leeres Vorgeben“ za sein; ebenso arteilt sie 16. Mai 1805, dass die Wahl eines Rabbi absichtlich verzögert za werden scheine. 5) Nach dem Berichte der Kammer an das Generaldirektoriam 29. Nov. 1805. 6) Das ״traarige Tableau“, das Friedländer 1809 von dem Vermögensstand der Berliner Gemeinde entwarf (Freund, Die Emanzipation der Jaden in Preussen H, 409), stammt aas der Zeit nach dem Kriege. Trotzdem