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Jeschurun · 1926-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1926) · p. Seite 284

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1926)
Date
1926-05-01
Page
Seite 284 (sequence 60)
Language
German
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-284 Rekonstruktion eines Responsums usw. aus ihm zweiundeinhalb Sechstel erhalte; sondern nur mit der Massgabe legt er ihn ein, dass er als Stammkapital anzusehen ist, wie er sich durch die Worte ומ״א יתהי״א ל״ה פו״ק דל״ך, <fas wir mit ״was ihm Gtt bereiten wird״ erklärten, verpflichtet hat. Dieser dem B. aus fremdem Gelde zugekommene Betrag also gehört als Grundkapital B. allein, und (nur) der aus ihm erzielte Gewinn wird unter die Gesellschafter nach der vertraglichen Regelung geteilt. Bei einer Geschäftsauflösung nimmt also B. das Grundkapital in Höhe seiner 2000 GD. zurück, aber der gesamte Gewinn, den er hiermit erzielte, gehört in die Gesellschaftsmasse zur Verteilung zwischen ihm und A. Nicht gesagt zu werden braucht, dass der Gewinn aus dem B. gehörigen anderem Gelde, das ihm über seine zweitausend GD. hinaus verblieben ist, in die Gesellschaffsmasse fliessen muss. Irrtümlich121 freilich wäre die Annahme, dass bei einem derart entschiedenen Falle ״der Verdienst grösser als der Verlust״ wäre: hätte nämlich B. an dem Gelde fremder Geldgeber einen Verlust erlitten, so hätte A. Risiko nicht getragen; deshalb dürfe A. auch jetzt, wo B. Gewinn erzielte, hieran nicht gemäss seinem Anteil partizipieren. Denn aus der Entscheidung geht nicht122 hervor, 121) Der hier folgende Passus fehlt bei S. Z., ,wo es nur heisst: ״Alles, was B mit fremdem Gelde verdient hat, ist als sein ihm aUein zustehendes Grundkapital anzusehen.“ Dass der Schreiber von S. Z. diesen Passus nicht etwa irrtümlich fortgelassen hat, geht daraus hervor, dass er, im End- •ergebnis mit MsH. überstimmend, die Einleitungsworte selbständig geändert hat. Anderseits kann der Zusatz in MsH. nicht etwa als eine Ueberarbeitung nnd Erweiterung von S Z. angesehen werden, vielmehr stammt er deshalb sicher von Saadja her, weil es nicht nur an sich notwendig ist, diesen irrigen Ein wand zu widerlegen, sondern die hier folgenden Ausführungen in Wirklichkeit erst die Begiündung des ersten Teiles dieses dritten Punktes bilden und somit seinen Aufbau verständlich werden lassen. 122) Das "Wörtchen ״nicht“ ist besser zu streichen. In diesem Falle wäre einfach za übersetzen: ״Deshalb weil ja die Entscheidung gewesen ist, dass der Gewinn aus fremdem Gelde als sein ihm allein gehöriges Eigentum anzusehen ist.“ Wird ״nicht“ beibehalten, so muss unter קרן das beiden zugleich gehörende Kapital verstanden werden und mit ויהיה ein neuer Satz beginnen, was an sich nicht unmöglich ist (s. Anm. 68); störend ist hierbei nur, dass קרן kurz vorher für das dem B, allein gehörige Kapital gebraucht wird.

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