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Jeschurun · 1926-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1926) · p. Seite 281

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1926)
Date
1926-05-01
Page
Seite 281 (sequence 57)
Language
German
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Rekonstruktion eines Responsums usw. 281 die Worte ומ״א יתהי״א ל7ה פו״ק דיל״ך mit: ״und wenn er hierzu Lust hat110 ״, so dringt er hiermit nicht durch. Denn unter ״was ihm bereitet ist“, ist zu verstehen: ״alles sich Findende, was seine Hand erreicht״; denn von den Spenden zum Tempelbau111 heisst, es: ״Und es sprach David: Salomo, mein Sohn, ist jung und zart .... und in Menge bereitete David vor seinem Tode (seil. Gaben)״. Ebenso heisst es (dort)111: ״ . . . und siehe, trotz meiner Armut habe ich dem Hause meines Gttes hunderttausend Goldkikar bereitet״.] So versteht jemand, der sagt, ״was ihm bereitet ist“, darunter das, was ihm Gtt unerwartet gewährt112, wie es heisst113: ״Du bereitest ihnen ihr Getreide, denn so bereitest du das Land״, und es heisst114: ״Und Gtt bereitet (lenkt) seinen Schritt״, und es heisst115: ״Wer bereitet dem Raben seine Nahrung״. . . . 116Wie unsere Weisen gelehrt haben: ״Man zwingt ihn nicht zum Verkaufe seines Hauses oder seiner täglichen Gebrauchsgegenstände״. (Deshalb sind alle Silber- und Golddinare das, was die Hand des B. erreichte, d. h. das bei ihm sich Vorfindende, und er ist verpflichte^ sie in das Gesellschaftsvermögen abzuführen; denn dies ist die Bedeutung von ומ״א יתהי״א ל״ה פריק דל״ך, wie wir erklärt haben. Wenn sich aber bei B. kein Silber- und Goldgeld findet, [das seine Hand erreichte, d. h. bei ihm sich Vorfindende]117, ist er nicht verpflichtet, Haus, Feld, Knecht, 110) So übersetzt Müller diese arabischen Worte.!») Chronik I, XXII, 5 und 14. 11?) Hiermit soll bewiesen werden, dass der fragliche Ausdruck nicht, wie B. ihn aaslegt, ״wollen“ bedeuten kann, da er einen ohne Menschenwillen entstandenen Erwerb bedeutet. 118) Psalmen 65,10. 114) Sprüche 16,9. 115) Hiob 38,41. 116) Ueber das Vorliegen einer Lücke an dieser Stelle und ihre Ergänzung s. Anm. 51 und S. 215 g. E. — Freilich kamen uns nachträglich Bedenken, ob die hier angeführte Entscheidung, die, obgleich sie in S. Z. (und MsH.) fehlt, aus G. M. ergänzt wurde, im Originalresponsum gestanden bat. Dagegen spricht unter anderem, dass auf sie in den Zusammenfassungen weder von S. Z. und MsH. 1 (Ende des 6. Punktes), noch von G. H. (Ende des 8. Punktes) Bezug genommen wird. 117) Die eingeklammerten Worte sind vom Verfasser oder Abschreiber gedankenlos, weil sie einige Zeilen zuvor in gleichem Zusammenhänge standen, wiederholt worden. Dort standen sie an richtiger Stelle und waren notwendig, hier aber haben sie keinen Sinn, da Geld, das sich nicht voifindet, natürlich nicht ein ״bei ihm sich Findendes״ genannt werden kann.

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