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Jeschurun · 1926-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1926) · p. Seite 230

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1926)
Date
1926-05-01
Page
Seite 230 (sequence 6)
Language
German
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230 Der Begriff der Frömmigkeit usw. berechnen sie ihm den Lohn dafür nach Ausgang des Sabbath. Zur Mischna fragt die Gemara: חשבון מאי עבידתיה מהפקירא קא זכו ליה. Wie kann hier von Abrechnung überhaupt die Rede sein? Was sie gerettet haben, gehört ihnen doch völlig, sie haben doch herrenloses Gut an sich genommen (wozu es der Besitzer durch seine Bemerkung ״Rettet für euch“ erklärt hat). Darauf gibt R. Chisda die Antwort מדת חסידות שנל כאן, eine Eigenschaft der Frömmigkeit hat die Mischna hier vorgetragen, d. h. die Mischna setzt hier fromme Leute voraus, die dem Besitzer trotz seiner Erklärung, sein Eigentum zurückgeben wollen. Darauf fragt Raba: ״ .חסידי אגיא דשבתא שקליNehmen denn Fromme Sabbathlohn“, d. h. wenn es sich wirklich um ״fromme“ Leute handelt, so müssten sie doch auf den Lohn für ihre Rettungsarbeit verzichten, sobald nur irgend eine Spur einer Uebertretung in Betracht kommt. Denn es handelt sich freilich nicht um einen wirklichen Lohn für Sabbatharbeit, da sie ja herrenloses Gut an sich genommen und daher gar nicht in ein Arbeit3verhäitnis zum Besitzer getreten sind. Ich muss daher, meint Raba, die Mischna anders erklären: אלא אמר רבא חכא בירא שמים עסקינן דלא ניחא ליה דמתהני מאחרים ובחנם נמי לא ניחא ליה דליטרח והכי קאמר אם היו פקחין דידעי דכה״ג לאו שכר שבת הוא עושין עמו חשבון לאחר שבת. Der da die Rettungsarbeit verrichtet, ist ein ירא שמים ein Gottesfürchtiger; aber, (wie Raschi hinzufügt) nicht ein חסיד, der auf das, was ihm zusteht, verzichtet. Es ist ihm nicht lieb, eines anderen Eigentum in Anspruch zu nehmen, da er ja wohl weiss, dass jene Erklärung des Besitzers, es solle herrenlos sein, nicht von ganzem Herzen kommt. Er will aber andrerseits, da er kein חסיד ist, auch den ihm zukommenden Lohn dem Besitzer nicht schenken. Wenn er also gescheit ist, d. h. wenn er weiss, dass es sich hier nicht in Wirklichkeit um einen Entgelt für eine Sabbatharbeit handelt, dann darf er dem Besitzer das nach Sabbath berechnen1). Die gleiche Abstufung haben wir auch in der Mischnastelle Aboth II, 5: ״ .אין בור ירא חטא ולא עם הארץ חסידEin Ungebildeter ף Sabbath 120 a.

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