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Jeschurun · 1926-03-01 · Heft 3-4 (März 1926) · p. Seite 219

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 3-4 (März 1926)
Date
1926-03-01
Page
Seite 219 (sequence 111)
Language
German
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Rekonstruktion eines Responsums usw. 219 Geldwechselgeschäfte und andere Art Waren“. Mit den Worten וגי״ר דל״ך (d. h. andere Art) wurden alle deine Geschäfte für gemeinsam erklärt, und gemäss unserer Vereinbarung gebührt der Gewinn uns beiden. Ferner erkläre ich, dass ich nur dann von dem bei dir befindlichen Gelde einem anderen auszuzahlen erlauben werde, wenn er für das Bestehen seiner Forderung Beweise beibringt, damit du mir nicht Geld der Gesellschaft unterschlägst und es deinen Verwandten gibst. Teile uns doch unser Herr, Oberhaupt der Lehrstätte — gebe Gtt ihm Ruhm! — mit, wie die Entscheidung auf die von beiden übernommenen Vertragsbedingungen ist. Verdient B mit seinen Gegengründen Glauben oder nicht? (Ferner:) Muss jemand, der von B Zahlung verlangt, schwören, dass ihm das Verlangte rechtmässig zusteht und er kein Betrüger ist? Diese Anfrage97 kam vor uns an die Pforte des Lehrhauses des Gaonates von Sura, der Stadt Mechasia, an den grossen Gerichtshof unseres Meisters Raw Saadja Gaon, der Spitze des glanzvollen Lehrhauses Israels, des Sohnes Joseph’s, [der uns befahl, sie uns vorzulesen. Wir beschäftigten uns mit allem, was dort stand, und er befahl uns, die Antwort niederzuschreiben]98: Wenn die Rechtslage den in der Anfrage sicher richtig geschilderten Tatsachen entspricht, so scheinen uns bei diesem Streitverfahren zwischen A und B acht Punkte zur Verhandlung zu stehen99: 1) In Bezug auf B’s Verpflichtung, zu seinen 2000 GD. מ״א יתהי א ל״ה פו״ק דיל״ך hinzuzufiigen, behauptet A, dass dieser Satz jede Art von Besitz des B in die Gesellschaftsmasse einbezieht, während B repliziert, nur zur Hinzufügung von 2000 97) Ueber diese Einleitungsformel s. S. 207 ff. 98) Höchst anschauliche Schilderung: Der Gaon eröffnet die Sitzung, gibt Auftrag, die Anfrage dem Gerichtshof, vorzulesen. Sie wird von ihm beraten, und die Antwort, nachdem der Gaon sie genehmigt hatte, auf sein Geheiss niedergeschrieben. 99) Nicht über alle angeführten Punkte ist ״gestritten“ worden (נשפסין), mehrere wurden von beiden Seiten zugegeben. Darum wählten wir unsere Uebersetzung.

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