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Jeschurun · 1926-03-01 · Heft 3-4 (März 1926) · p. Seite 218

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 3-4 (März 1926)
Date
1926-03-01
Page
Seite 218 (sequence 110)
Language
German
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218 Rekonstruktion eines Responsums usw. oder klein, erleiden, sondern B allein trägt ihn; A hat hiermit nicht das geringste zu tun. Ausser dem oben genannten Gelde hat A bei B ein Depositum, das er ihm aus anderem Gelde unter der Bedingung gegeben hat, dass B es zu jeder Stunde, in der es von ihm verlangen wird, zurückgeben muss; weder bei Tag noch bei Nacht darf er ihn auf einen späteren Zeitpunkt verweisen, auch von ihm nicht Beibringung eines Beweises (für das Bestehen seiner Forderung) verlangen; desgleichen muss B es sofort herausgeben, wenn ihm eine schriftliche An- Weisung des A über die ganze Summe oder einen Teil von ihr vorgelegt wird. Die Haftung für das Depositum übernimmt B unter den angegebenen Bedingungen. Alle (etwaigen) Vorbehalte sind aufgehoben. Dies hat B (gegen)gezeichnet; die Zeugen haben es von ihm mit vollgiltiger Sicherung95 erworben und (die Urkunde) versiegelt. B betrieb nun seit Beginn der Gesellschaft bis jetzt, zehn Jahre hindurch, viele Geschäfte, verdiente hierbei viel und kaufte dafür Grundstücke. Nunmehr klagt A gegen ihn und sagt zu ihm: ״Gib mir meinen Anteil an allem, was du verdient und angekauft hast, vom Vermögen, vom beweglichen und unbewegliehen Gut, seit Bestehen der Gesellschaft. Lege mir über die an dich und mich erfolgte Auszahlung der GD. Rechnung und zahle mir den mir nach unserer Vereinbarung zukommenden Teil aus0. Darauf antwortete ihm ß: ״Dir kommt Anteil nur aus dem Gewinn aus den 5000 GD. zu. Aber an sonstigen Geschäften, die ich mit meinem Gelde oder dem anderer unternommen habe, und an denen ich verdiente, hast du keinen Anteil“. Hierauf erwidert A: ״Wie sollte dies möglich sein? Gehört doch alles uns gemeinsam. Alles, was du mit diesem Gelde durch Geschäftsabschlüsse oder durch körperliche Tätigkeit96 erworben hast, fällt unter die Vertragsbedingung: ״geschickte 9 ) Dies ist vermutlich die Bedeutung von חיזוק גמור — nämlich darch Mantelgriff. 96) Gemeint ist jede irgendwie geartete geschäftliche Tätigkeit, sowohl Geldgeschäfte, als auch Verkauf von darch Handwerk hergestellten Waren,

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