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Jeschurun · 1926-03-01 · Heft 3-4 (März 1926) · p. Seite 215

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1926)
Issue
Heft 3-4 (März 1926)
Date
1926-03-01
Page
Seite 215 (sequence 107)
Language
German
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Rekonstruktion eines Responsums usw. 215 führen G. H. und G. M. die einschlägige Talmud stelle an, aber von der Anwendung auf diesen Fall zitiert G. H. nur wenige Worte und weist auf den Rest durch den Zusatz וגו׳ hin. Erst in G. M., dem scheinbar nur daran lag, aus dem Responsum nicht viel mehr als diese Begründung wiederzugeben, findet sie sich vollständig, ja sogar durch viele Zusätze erweitert und — verdunkelt. Die arabischen Worte lauten auf Hebräisch: ואשר יוכן למעלה מכן, d. b. ״was ihm darüber hinaus bereit(et) ist“, so dass B. alles Bargeld, weil es hierunter fällt, einlegen muss. Da nun von B. behauptet wird, dass unter ״bereitet״ etwas anderes als sein Besitztum verstanden gewesen sein muss, beweist Saadja die Unrichtigkeit dieser Behauptung durch Anführung eines Verses aus Nehemia, wo es heisst: ״Schicket dem Ge- . schenke, dem nichts bereitet (אץ נכין) ist“, also dem, der keinen Besitz bat. Solcher Ausdrücke für Besitzlosigkeit kennt nämlich die Bibel mehrere: לא תמצא, תשיג, מצאה ידו; sie sind mit אץ נכון synonym, bedeuten arm sein, also נכין, unter Fortlassung der Negation, ״reich, vermögend״. Dadurch ist für אשר יוכן die Bedeutung von ״was er besitzt“ erwiesen. Obschon dieser Beweis gesichert ist, stützt ihn Saadja durch mehrere Schriftverse, deren Prädikate dem Wortstamme von יוכן entnommen sind, und in denen allen Gtt Subjekt ist, also bedeutet אשר יוכן ״alles was Gtt dem Menschen unerwartet (ילא עלה על לבו) gibt“, und demnach Besitztum, weil es doch Gtt gibt, bedeuten kann. Daher muss B., was er (ausser der verabredeten Einlage) besitzt, dem Gesellschaftsvermögen zulegen. Dass er seine Grundstücke nicht zu verkaufen braucht, folgt aus der Anordnung einer Mischna, die, wie das in G. H. hinter לעורב צירו als letztes Wort stehende וגף zeigt, den Abschluss des ersten Punktes bildet. Diesen klaren Aufbau des ersten Punktes hat nun (der Bearbeiten von) G. M. durch den Zusatz zweier Glossen91, die in ihrer Logik verworren, ihrem Inhalt unklar und ihrem Stil reich an Mängeln sind (vgl. Anm. 45), entstellt. Da aber an zwei Stellen 9נ) Sie wurden sowohl im Text, als auch in der Bebersetzung durch Petitschrift gekennzeichnet.

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