Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1926)
- Date
- 1926-03-01
- Page
- Seite 143 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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Das halachische Motiv 148 ein sehr strenges Verbot gegen die Kleinviehzucht erlassen. Die Einzelheiten dieser schon früher von Büchler1) und Krau ss2) behandelten Bestimmung sollen uns hier nicht beschäftigen; wir wollten blos auf den ökonomischen Grund — d. i. den Schutz der heimatlichen Scholle, wie dies schon von R a s c h i richtig erkannt wurde, hin weisen. Ein Land ohne Baum wuchs ist allen Unbillen der Witterung und schliesslich der Gefahr der Verödung ausgesetzt3). Diese kurzen Erörterungen werden wieder einmal den Beweis erbracht haben, dass man an die talmudische Literatur nicht mit dem Vorurteil herantreten dürfe, sie sei eine Sammlung akademischer Fragen und Antworten, oder gar nutzloser Spitzfindigkeiten. Viele Teile dieser eigenartigen Literatur verdanken ihre Entstehung einer sehr bewegten Zeit, und sie spiegeln die Verhältnisse in ihr wieder. Dadurch wird sie, abgesehen von ihrer religiösen Bedeutung zugleich zu einer wertvollen Quelle geschichtlicher Erkenntnis. Zugleich aber dürfte das hier vorgetragene Beispiel gezeigt haben, wie sehr die alten Rabbinen Männer der Tat gewesen sind, die fest im Boden des Volkslebens wurzelten, und es verstanden, ihre Lehren aus dem Bet-Hamidrasch ins Leben hinauszutragen, das jüdische Leben mit dem Geiste der Lehre zu durchdringen, wie denn überhaupt die Lehre des Judentums seit dem Bestand des zweiten jüdischen Staates niemals eine vom Leben losgelöste Theorie war, sondern wie wir dies beim Lichte geschichtlicher Tatsachen feststellen können, immer eine ״Thora des Lebens“ gewesen ist. Dass dem halachischen Motiv משום ישוב א״י heute besondere Bedeutung zukommt, sei nur ganz kurz angedeutet. *) Der galil. ‘Am haares. 191 fl; The Economic Conditions of Judaea etc. 44 f. 2) REJ. 1907, LIII, 14 ff. Gegen seine Ausführungen, die der Vorschrift eine blos theoretische Bedeutung zusprechen, wendet sich Büchler a. a. O. mit vollem Recht. 3) Bezüglich der Anwendung dieser Verordnung nach dem Aufhören jüdischen Grundbesitzes in א״י, ist — worauf mich mein Vater Rabb. A. H. Klein ג״י aufmerksam macht — 409 חשן משפט zu vergleichen,