Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1926)
- Date
- 1926-03-01
- Page
- Seite 139 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Das halachisehe Motiv. 139 dereinst zum Lande Israels gehören werde. Aber auch ökonomische Gründe spielten dabei mit; das kleine, unter dem Joche der römischen Prokuratoren seufzende Palästina bot einem zahlreichen Volke keine entsprechende Existenzmöglichkeit, sodass es nur erwünscht sein konnte, die Grenzen des jüdischen Gebiets mit friedlichen Mitteln soweit nur möglich zu erweitern. So nahm denn unter Zustimmung der Lehrer die Zahl der in Syrien sich niederlassenden Juden immer mehr zu. Da berichtet eine alte Mischna (Calla Ende IV): ״Ariston brachte aus Apamäa1) Erstlinge (nach dem Tempel in Jerusalem) und man nahm sie an, denn man sagte: wer in Syrien (Boden) erwirbt, tut so, als würde er in der unmittelbaren Nähe Jerusalems (Boden) erwerben“. Man hat den Fall etwa folgendermassen sich vorzustellen: Der Mann aus Apamäa wollte seine Erstlinge den diensttuenden Priestern überreichen. Diese wollten sie wegen des ausländischen Ursprungs nicht ohne Weiteres annehmen (die Thora, Deut. 26, 2, spricht nämlich betreffs der Erstlinge ausdrücklich von ״ “ארצך״dein Land“, d. h. Palästina), und wandten sich an das Synhedrium. Da wurde die sehr merkwürdige Ent- Scheidung getroffen: die Erstlinge müssen angenommen werden, denn der Bodenerwerb in Syrien ist ebenso verdienstvoll, wie der in der Nähe Jerusalems. 3. Dass dieser Entscheidung ein sehr wichtiges volkswirtschaftliches Motiv zur Grundlage dient, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden. Dies wird übrigens bei einem anderen Fall ausdrücklich gesagt: Wer ein Feld in Syrien kauft, wird so betrachtet, als hätte er es in der Nähe Jerusalems erworben ... Man darf den Kaufvertrag selbst am Sabbat schreiben lassen... und zwar mit Rücksicht auf die Besiedlung von Erez Israel (Gittin 8 a). Man sieht also klar, Syrien wird in dieser Be- Ziehung ganz so wie Palästina behandelt. 4. Aus dem gleichen Prinzip heraus ist eine, wie ich glaube bis jetzt falsch aufgestellte Stelle des pal. Talmuds (Berachot III, 1) zu verstehen. Da heisst es: ein Koben darf *) üeber Apamäa vgl. Honigmann: ZDPV 1923, 160 f.