Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 59)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Rekonstruktion eines Responsums usw. 59 S.Z. andere Summen für Einlage und Gewinnanteile enthalte, als die anderen. Aber dieser Einwand lässt sich mit denselben Gründen widerlegen, die Müller selbst anführt, wenn er die gleiche Divergenz, die auch zwischen den von ihm als Einheit betrachteten G.H. und G.M. besteht, beheben will8. Hingegen sprechen mehrere Gründe zwängend für eine allen drei Gutachten gemeinsame Quelle. Zunächst werden, wie in den dem nachfolgenden Texte beigefügten Anmerkungen noch bewiesen werden soll, in G.H. und G.M. Fragen beantwortet, die in deren Tatbestand (שאלה) gar nicht stehen, sondern nur in S.Z. Sodann bildet den Kernpunkt der Untersuchung die Bedeutung eines arabischen Satzes (nämlich der Worte פא יתידא לח פוק ד*לך), der in allen drei Responsen als der umstrittene Satz bezeichnet wird. Ferner beruht S.Z. auf der Auslegung eben dieses arabischen Satzes, deren ausführliche (und sehr interessante) Begründung n u r i n G.H. und G.M. enthalten ist; offenbar im Hinblick hierauf heisst es in S.Z. im zweiten dort behandelten Punkte ausdrücklich: ״Und wir haben bereits erklärt. ..“(ופ'רשנוהו), obgleich sich diese Erklärung gar nicht hier, sondern in G.M vorfindet. Schliesslich geschieht in ihnen noch eines zweiten arabischen Satzes Erwähnung (וגיר ד*לך מן סאיר אלתגאראת), den S.Z. in der Entscheidung, G.H. in der Anfrage enthält, der also jedenfalls von beiden gekannt wurde. Demnach dürfte sich über die Entstehung folgendes sagen lassen: Eine Umfangreiche Anfrage mit Entscheidung lag vor, aus denen sich der Autor von S.Z. Auszüge9 machte. Da er aber hauptsächlich Interesse für diejenigen Partieen hatte, die das Gesellschaftsrecht (שותפות) betrafen, so liess er fort, was auf dieses keinen Bezug hatte, sowie noch einige Teile, von denen er glaubte, dass sie entbehrlich seien; in dieser 8) Oeuvr. S. 131, Anm. 10: ״Offenbar bat der Herausgeber in dem Gutachten die Namen des Originales in Ruhen und Simon, und ebenso die Summen in 200 und 160 abgeändert, weil diese NameG and Zahlen dem Leser aus anderen Gutachten geläufig waren.“ 9) S. hierzu Anm. 2.