Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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48 Maimonides und das Talionsprinzip um damit anzudeuten, dass, wenn diese Bedingung nicht erfüllt würde, wenn z. B. bei der Bestrafung eines Täters, der jemandem die Hand abgeschlagen hat, das Abschlagen der Hand nicht genau an der gleichen Stelle erfolgen würde, sondern um ein weniges oberhalb oder unterhalb (vgl. den More-Kommentar von Kreskas) oder gar andere und noch dazu schlimmere Folgen haben würde als beim Opfer, dann nicht ,,gleiches mit gleichem“ vergolten und daher dem Gesetze der Tora und dem daraus resultierenden Urteilsspruch des Richters ״Hand um Hand‘‘ zu wid ergeh and eit wäre. Die Andeutungen des Maimonides sind daher folgendermassen zu interpretieren und zu umschreiben: Würde die Möglichkeit bestehen, dem Täter genau die gleiche, nach Ort, Umfang und Folgen vollkommen kongruente Verletzung beizubringen, die er seinem Opfer beigebracht hat, dann wäre ״Auge um Auge“ nach seinem buchstäblichen Sinne zu vollziehen. Aber diese Möglichkeit besteht nur als theoretisches Urteil und kann nicht in die Tat umgesetzt werden, weil man bei Körperverletzungen nicht imstande ist, in völlig gleiche״ Weise ״ihm zu tun, wie er getan hat.“ Der Standpunkt Rambams wird am besten illustriert durch einen Vergleich mit dem Richterspruch in Shakespeares Shylock, dem Verurteilten nicht mehr und nicht weniger als ein Pfund Fleisch auszuschneiden. Ebenso kann der buchstäbliche Sinn von ״Auge um Auge‘‘ in der Praxis nicht erfüllt werden, so dass alle Verletzungen als solche zu betrachten sind ״die man nicht in gleicher Weise beibringen kann“, und dieses ist nach Rambam das Motiv, das der Ueberlieferung zugrunde liegt. Die Tradition enthält nach ihm die Ausführungsbestimmung des schriftlichen Gesetzes, indem sie lehrt, dass an Stelle der Talion, die der Täter in der Theorie verdient hätte, die aber aus dem genannten Grunde in praxi nicht vollzogen werden kann, eine Geldentschädigung zu leisten ist..1) 1) Auf die Frage, worin denn hiernach der Unterschied zwischen Gliedverstürnmlungen und anderen Verletzungen bestehe, geht der More nicht ein. Man könnte sagen, dass bei ersteren die Entschädi-