Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 46 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2292929-2293042-2293044--08082-2301364- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
46 Maimonides und das Talionsprinzip Der Hinweis auf diese Sätze der halachischen Werke1) könnte allein schon als eiD, wenn auch indirekter, so doch ausreichender Beweis angesehen werden, dass die Behauptung unmöglich richtig sein kann, Maimonides habe in seinem philosophischen Werk das Gegenteil gesagt2). Zu diesem indirekten Beweis kommt noch ein direkter, aus dem More selbst. Im selben Kapitel (More III 41) heisst es nämlich einige Zeilen weiter: ,,Ebenso bestimmt das Gesetz über die lügenhaften Zeugen, dass das was sie zu tun beabsichtigen, ihnen in gleicher Weise getan werde. Wenn sie die Absicht hatten, die Verurteilung zum Tode herbeizuführen, so sind sie zum Tode zu verurteilen. Wenn sie die Absicht hatten, die Verurteilung zu Geisselstrafe herbeizuführen, so sind sie zur Geisselung zu verurteilen. Wenn sie die Absicht hatten, die Verurteilung zu einer Geldstrafe herbeizuführen, so sind sie zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Alles in gleicher Weise. Und der Zweck bei allem diesem ist, Strafe und Sünde gleichzusetzen. Dies ist das Wesen gerechter Kechtsbestimmungen. ״ Dieser Satz zeigt uns mit aller Evidenz, dass Maimonides auch im More nicht Talion, sondern Geldentschädigung lehrt. Denn die hier erläuterte biblische Vorschrift über die Strafe der falschen Zeugen gründet sich auf den Schriftvers: ״Dein Auge soll nicht schonen, Leben um Leben, Auge um Auge, ג) Eine sehr sorgfältige und instruktive Zusammenstellung des gesamten Materials bietet I.Horovitz in seiner wertvollen Schrift ״Auge um Auge, Zahn um Zahn“ S. 642 f. 2) Zwar finden sich in den Schriften des Maimonides vielfach Unstimmigkeiten und Widersprüche. So entscheidet er z. B. im Mischnahkommentar zu Chulin 113 a sowie in H. maach assur. IX 4, dass בשר חיה בחלב ein rabbinisches Verbot ist. Dagegen bezeichnet er in der Einl. zur Mischnah (Wilnaer Talmudausgabe Spalte 6) sowie in H. mamrim dieses Verbot als ein biblische s. (Vgl. meinen Aufsatz ״Von den 613 Geboten“ in Wohlgemuths Jeschurun II S. 578). Aber diese Widersprüche bewegen sich auf einer ganz anderen Linie nnd können nicht zu dem obigen Thema in Parallele gesetzt werden, was hier nicht näher ausgeführt zu werden braucht.