Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1925)
- Date
- 1925-11-01
- Page
- Seite 512 (sequence 86)
- Language
- German
- Belongs to
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512 Büeherbosprechungen sächlich nur mit den Grundideen Spenglers auseinandersetzt, zugleich den kulturellen Antisemitismus ad absurdum führt. In prachtvoller Diktion gibt uns Vf. seine eigenen Anschauungen, die er bereits seit 1887 in seinen *Vorlesungen über Soziologie und ihre Geschichte“ (4. Auflage, Stuttgart 1928) vertritt. Er zeigt, dass Spenglers Geschichtspessimismus nur eine Wiederauflage der in der Geschichte der philosophischen Systeme und mancher Religionen sich ablösenden Hypothesen ist über das Grundthema: Der Kosmos jst im Verfall. Diesem Grnndtypus des religiösen Pessimismus gegenüber hat aber der andere, der des religiösen Optimismus das gleiche Recht. Wir können über diese Dinge nichts wissen, sondern nur glauben. Und welche Hypothese erziehlicher, fördersamer nnd beglückender wirkt, und welches Erziehungssystem sich vor dem Forum der Soziologie der Geschichte besser bewährt hat, das kann keine Frage sein. Das thoratreue Judentum besonders interessierende Fragen sind in den drei Broschüren von Kaatz, Munk und Rosenzweig behandelt. Die Darlegungen Munks entziehen sich — da es sich um scharfsinnige EntlarvuBg von Fälschungen handelt — der Wiedergabe im Einzelnen. Sie bieten eine wertvolle Ergänzung zu dem Material, das in Hoffm&nn’s *Der Schulch&n Arnch und die Andersgläubigen“ niedergelegt ist. Kaatz hat, wie immer, seinem so vielfach behandelnten Thema: Talmudisch-Rabbinische Sätze über Rechtsbeziehungen zu Nichtjuden eine originale Seite abzugpwinnen gewusst. Im Sinne der Ausführungen in seiner Sehrift über den israelitischen Prophetismus, in der er den Gedanken der Relativität mancher Prophetenworte fruchtbar macht für die Abweisung der in der Bibelkritik aus Missdeutung entstandenen Behauptungen, unterscheidet er auch im Gesetz die absolute Vollkommenheit der Allgemeinvor- Schriften nnd die relative der Einzelvorschriften. *Es liegt eben in dem Wesen der absoluten Idee, dass, wenn sie in die reale unvollkommene Welt eingehen soll, um darin zu wirken, sie in ihrer Wirksamkeit an die Bedingungen menschlicher Unvollkommenheit gebenden ist“. Der Richter hat ohne Ansehen der Person Recht zu sprechen nnd nicht Barmherzigkeit zu üben, obwohl Barmherzigkeit ein heiliges Thoragebot ist. So unerträglich in einzelnen Fällen das Urteil für das Rechtsgefühl sein mag, noch viel unerträglicher wäre es gewesen, wenn der Richter ohne Rücksicht auf das positive Recht nach seinem Gefühle hätte Recht sprechen dürfen nnd dadurch die Sicherheit der Allgemeinheit erschütterte. Vollkommen ist eben nur das biblische Prinzip der Gerechtigkeit. Einzelheiten ihrer Ausführungsbe- Stimmungen sind nur relativ vollkommen. Die Bibel kennt Sklaventum als legale Institution und Kriegsgesetze, obwohl doch aus zahlreichen Stellen der Bibel hervorgeht, dass Sklaventum und Kriegsgesetze unvollkommene Zustände sind. Dass mit dem Aufhören von Sklaventum und Krieg biblische Sätze, die sich darauf beziehen, gegenstandslos werden, tut der Grösse und Heiligkeit der Bibel keinen Abbruch, ebensowenig wie dass die Armengesetze gegen-