Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1925)
- Date
- 1925-09-01
- Page
- Seite 422 (sequence 88)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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422 Die sieben ägyptischen Hungerjahre Aegypter dazu selbst erbötig erklärt hatten, mit keinem Worte die Rede; im Gegenteil, es heisst ausdrücklich kurz und bündig: ותהי ״ הארץ לפרעהNur der Boden ging in den Besitz der Regierung über“. Nun scheint allerdings der Wortlaut von V. 23, in dem Josef resümierte ״ הן קניתי אתכם היום ואת אדמתכם לפרעהich habe euch und euren Bodenbesitz für die Regierung sozialisierttt, der ersterwähnten Version eines dem Angebot der Bevölkerung angeglichenen עבדות- Verhältnisses eine neue Stütze zu geben — aber diese Annahme ist eine irrige und übersieht die Hauptsache. Denn in diesem Schluss-Resümee Josefs, das die beiderseits eingegangenen Vereinbarungen wiederholt, fehlt mit Absicht das entscheidende Wort עבדים oder עבדות, auf das es bei Eingang eines Leibeigenschafts- Verhältnisses doch vor allem ankommt. Was verstehen wir, bezw. was versteht die Bibel und die jüdische Liturgie eigentlich unter עבדים —Sklaven oder Leibeigenen? Wir beginnen beispielsweise unsere Erzählung über die Erlösung aus Aegypten an den Sederabenden mit den Worten עבדים היעד לפרעה und wir denken dabei an jenes schimpfliche und entehrende Sklavenverhältnis, das zwischen dem Aegypterkönig und unseren zu Parias und Heloten geknechteten Vorfahren bestand. Der Erstere befiehlt seinen Sklaven, die erste Woche Felder zu bestellen, die zweite Woche Pyramiden zu errichten, die dritte Woche Katakomben zu graben, die vierte Woche die Vorratsstädte Pitom und Raamses auf Sumpfland zu bauen und die Ziegel dazu selbst zu brennen usw. Von all dem, also von irgend einem עבדות-Verhältnis ist weder in V. 20 noch in der Schlussvereinbarung in V. 23 mit einem Worte die Rede; jedes der Sklaverei ähnliche Verhältnis lehnt Josef ab, obwohl dieses ״Frondienstverhältnis“ noch!1/2 Jahrtausende später in den letzten Jahrhunderten des römischen Reichs (membra terrae) gang und gäbe in der römischen Landwirtschaft war und obgleich Josef und das Aegyptervolk sich eines Hörigkeitsverhältnisses nicht hätten zu schämen brauchen, das Tacitus, Germania 15 und 25, als die bei den alten Germanen übliche Wirtschaftsform bezeichnet46). 4*) Vgl* hierzu Koscher. Nationalökonomik des Ackerbaues, V. Kap., Leibeigenen- und Fröhnerwirtschaft. Im europ. Russland war diese Wirt• schaftsform, bei der die meisten Gutsherren, in der Stadt lebend, auf dem