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Jeschurun · 1925-09-01 · Heft 9-10 (September 1925) · p. Seite 421

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1925)
Issue
Heft 9-10 (September 1925)
Date
1925-09-01
Page
Seite 421 (sequence 87)
Language
German
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Die sieben ägyptischen Hungerjahre 421 Ernsthafter und kritischer müssen wir uns dagegen mit der Anschuldigung auseinandersetzen, als ob Josef zuvor die Bevölkerung za עבדים, d. h. zu Leibeigenen degradiert habe, und dann den ägyptischen Grundbe sitz sozialisiert, eine Behauptung, der der Wortlaut von V. 19: ונהיה אגחני ואדמתנו עבדים לפרעה scheinbar eine Unterlage gewährt. Aber nicht das Angebot, das die Aegypter in ihrem Verlangen nach Herausgäbe von Mehl und Brot unterbreiten, ist das entscheidende Moment für den Vertrag, den Josef mit ihnen abschliesst, sondern der Vorgang selbst, der sich daran anknüpft, und der Wortlaut der späterhin zwischen beiden Parteien abgeschlossenen V eroinbarung. Wäre Josef auf das gestellte Angebot eingegangen, dann müsste Kap. 47, V. 20 konsequenter Weise lauten: דייקן יוסת את מצרים ואת אדמתם לפרעה. Davon ist aber in der Bibel keine Rede. Die Regierung erwirbt nur den bäuerlichen Bodenbesitz; nur dieser Erdboden wird in den erwähnten Worten als sozialisiert und fortab als dem Staate angehörig hypothekarisch eingetragen. Von einem Uebergang der bisherigen Bodenbesitzer in ein עבדות-Verhältnis zu Pharao ist zunächst, obwohl sich die weiter auf die einleitende Mischna und den’ Inhalt des 5. Perek von בבא מציעא, in dem an Hand von Einzelbeispielen der Begriff des unzulässigen ריבית beleuchtet wird. Ein geradezu klassisches Beispiel nach der Richtung, wie die jüdische Gesetzgebung jedwede unlautere Ausnützung einer Wirtschaftskonjunktur selbst in normalen Zeitläuften verbietet und zu verhindern weiss, bildet schliesslich die bekannte Stelle in 6 פסחים דף/ worin der berühmte Amoräer Schmuei jenen Händlern mit irdenen Gefässen vor Pessach, die aus der allseitigen Nachfrage nach Tongeschirr übermässigen Nutzen zu ziehen versuchen, sogar mit einem religionsgesetzlichen Entscheid droht, der die Bevölkerung vor Uebervorteilungen schützt. Aehnlich droht Schmuei laut (סוכה (פרק ס bei הדסים zu entscheiden. Allerdings in einer grundlegenden und schwerwiegenden Frage waren unsere Talmudisten wiederum der kurzsichtigen und verhängnisvollen Einstellung unserer sogenannten ״Kriegswuchergesetzgebang״, die so zahlreiche wirtschaftliche Existenzen vernichtete, um ein Beträchtliches voraus. Der Talmud weiss und würdigt, dass die in den Jahren 19151920־ in Deutschland auf diesem Gebiete vielfach angewendete Rechtsprechung von der Mark Mark für das Wirtschaftsleben untragbar ist, und er unterscheidet daher vor allem, wenn er die Ein- und Verkaufspreise und die Nutzenspanne miteinander vergleicht, sehr wohl zwischen דיבר und דינר.

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