Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1925)
- Date
- 1925-09-01
- Page
- Seite 409 (sequence 75)
- Language
- German
- Belongs to
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Altjüdisches und talmudisches Recht 409 Werte, wie ״ich bin ihr Macn allein ungiltig smd, dass vielmehr die Eheschliessung nur durch die Worte ״sie ist meine Frau״ vollzogen würde. Alle sonstigen Hinzufügungen tragen zur Wirksamkeit der Formel nichts mehr bei, sind nur illustrierendes Beiwerk. Dass nach dem Recht der Papyri die alleinige Erklärung: ״ich bin ihr Mann״ genüge, ist jedoch aus dieser Stelle nicht nur nicht erwiesen, sondern sogar unwahrscheinlich, da sonst doch nicht beide Wendungen nötig gewesen wären. Samuel konnte sich aber nicht gegen die Formel des Papyrus wenden wollen, da er ja nur über den für sich allein gebrauchten Ausdruck: ״Ich bin dein Mann״ eine Aussage macht. — Ob nach der Halacha eine etwaige Doppelerklärung des Mannes in Gestalt der im Papyrus befindlichen ungiltig ist, weil ja die Erklärung: ״ich hin dein Mann“ ״ ,תוך כדי דבורin gleichem Atemzuge“ der zuerst abgegebenen hinzugefügt wurde, und sie deshalb, obwohl an sich giltig, annuliert, ist fraglich; ich möchte es verneinen. Aber mit der vorliegenden Untersuchung, die ja nur Samuel’s Stellungnahme behandelt, bat dies nichts zu tun. Im zweiten Abschnitt soll die Fortbildung des talmudischen Rechts der Verzichtleistung gegenüber dem altjüdischen erwiesen werden. Die aufgefundenen Papyri enthalten in den Urkunden, die einen Verzicht behandeln, Wendungen von der Art, wie לא דין ודבב, ארש:ך דין ודבב, לא אבהל אנרנך דין ודבב usw. Die Uebertragung des Besitzes wird in Pap. K,7 und 16 ausgedrückt durch ״dieses Haus habe ich dir gegeben ורחקת מנה und ich entferne mich davon.“ In den aramäischen Papyri finden sich also zwei Formeln für die Verzichtleistung (oder Besitz- Übertragung) לא דין ודבב und ״ רחקת מנד״Kein Prozess und Wort“ und ״ich entferne mich.“ Der Talmud (Kethuboth 83 a) bestimmt nun: ״ .האוסר לחברו דין ודברים אין לי על שדה זו ובו׳ לא אמר כלוםWer sagt: kein Recht und keine Worte soll ich an diesem Felde haben und ich habe damit nichts zu tun (wörtlich: keinen Streit darauf) oder1) meine Hände *) Blau übersetzt: ״und ich habe damit nichts zu tun“. Dies halte ich für irrig. Warum sollte es juridisch einen Unterschied ausmachen, ob jemand nur sagt: ״Nicht Recht und keine Worte soll ich an diesem Felde haben“ bezw. ״ich habe damit nichts zu tun“, oder ob er die Ausdrücke zusammen gebrauchte, sodass die Mischna den kom-