Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1925)
- Date
- 1925-09-01
- Page
- Seite 408 (sequence 74)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2292929-2293034-2293040--07882-2301164- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
408 Ali jüdisches und talmudisches Recht falls eine Steigerung liegt (vgl. auch die von Raschi zitierte Kontroverse in Sifre). Es wäre noch zu erwägen, warum R. Ismael seinen Ausspruch זה אהד מעשרה■ קלים וחמורין an Gen. 44,8 הן כסף anschloss, wenn die ursprüngliche Relation nicht mit diesem Satz, sondern mit Gen. 4, 23 כי איש begann. Darauf wäre zu antworten, dass R. Ismael an das Wort הן anknüpfte, welches griechisch eins bedeutet, wie er z. B. Sanhedrin 76b sagt: אותו ואתהן אותו ואת אחת מהן. Altjüdisches und talmudisches Recht. Bemerkungen zu einem Aufsatze von Prof. Blau (Budapest). Von cand. jur. E. Hildesheimer. Im 5/6. Heft der ״Monatschrift für Gesch. und Wiss. des Jdtms.“ (Juni 1925) will Prof. Blau an drei Beispielen nachweisen, dass ״die Rabbinen des Talmuds altorientalische Rechtsformein bekämpfen.“ Mir will scheinen, dass sich gegen seine Folgerungen gewichtige Einwände erheben lassen. Der erste Teil beschäftigt sich mit der jüdischen Eheschliessungsformel. Das talmudische Recht verlangt eine Erklärung des Mannes etwa folgenden Inhaltes: ״Da bist meine Frau״, hingegen genügt es nicht, wenn der Mann sagt: ״Ich bin dein Mann“ oder ähnl. (insbesondere Samuel in Babli Kiduschin 5 b). In einem der Papyri von Elephantine (aus Assuan, G), also um 440 vor d. gew. Zeitrechnung, heisst es nun: ״Ich kam in Dein Haus, damit Du mir deine Tochter Mibtachia zur Frau gibst. Sie ist meine Frau und ich bin ihr Mann (הוי אתתי ואנא בעלה) von jetzt an bis in Ewigkeit.“ Bl. zieht hieraus den Schluss, dass nach altjüdischem Recht die Eheschliessung durch die Erklärung des Mannes: ״ich will ihr Mann sein“ erfolgen kann, die Rabbinen aber dieses Recht aufgehoben haben. Diese Auslegung ist m. E. irrig. Der Wortlaut der zitierten Talmudstelle ist von Pap. G so grundverschieden, dass nicht einmal eine Vergleichung möglich ist. Samuel verwirft die Formel הריד בעלך nur, wenn sie allein, ohne jeden Zusatz, gebraucht wird. In Pap. G. aber befindet sich eine solche Ergänzung, denn es heisst: ״Sie ist mein Weib und ich bin ihr Mann.0 Auch das altjüdische Recht kann anerkennen, dass