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Jeschurun · 1925-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1925) · p. Seite 330

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1925)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1925)
Date
1925-07-01
Page
Seite 330 (sequence 72)
Language
German
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330 Die religiöse Tat in Kenntnis gesetzt (und diese Warnung sowie die Tat selbst durch zwei unbescholtene Zeugen bestätigt worden) war. So wurde z. B. ein Mensch, der eine kleine, am Sabbat verbotene Handlung beging, mit dem Tode bestraft, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben waren. Es ist nun nicht richtig, diese Art von Gerichtsbarkeit mit der Strafrechtspflege der modernen Staaten zu vergleichen. Sie strafen, um den betreffenden Menschen und seine Nebenmenschen von einer derartigen Vergehung künftighin abzuhalten und abzuschrecken. Wenn dadurch der Mensch auch innerlich gebessert wird, so ist das eine Begleiterscheinung der Bestrafung, die eintreten kann. Ganz anders das jüdische Religionsgesetz. Sein Ziel ist nicht mehr und nicht weniger als den inneren Menschen neu zu gestalten. Menschen erzogen zu haben, die aus Furcht vor Strafe eine Vergehung unterlassen, kann das Religionsgesetz nicht als einen Erfolg buchen (nur insoweit als es auch den Charakter und den Zweck eines Volks- und Staats gesetzes hat). Religiös wertvoll ist eigentlich nur das, was der Mensch ohne äusseren Zwang religiös fühlt, denkt, tut. Warum zwingt aber das jüdische Gesetz? Der Wille zum Eigenwillen muss gebrochen werden. Und da jeder Wille mit einer Handlung (cf. oben) verbunden sein muss, so ist er dadurch zu besiegen, dass der Vollzug aller im Gegensatz zu dem höheren Willen stehenden Handlungen mit Gewalt verhindert wird. Höchste Gewalt ist körperliche Strafe. Diese Gedanken stimmen in genauer Weise mit einem der wichtigsten Gesetze der jüdischen Strafrechtspflege überein. Sie besagen, dass die Uebertretung eines Verbotes (לא תעשה ,לאו) — und dies auch nur, wenn eine Handlung vollzogen wird (לאו שאץ בו מעשה אין לוקין עליו) — mit Körperstrafe (מלקות) belegt ist, während die Unterlassung eines Gebotes (עשה) nicht mit dieser n^ö-Strafe geahndet wird18. Es ist zu fragen: Wenn schon einmal das jüdische Gesetz die Befolgung seiner 18)Das נופץ אותו עד שיאסר רוצה אני hat ganz sekundären Charakter und scheidet deshalb aus der Betrachtung hier aus.

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