Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1925)
- Date
- 1925-07-01
- Page
- Seite 322 (sequence 64)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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822 Die religiöse Tat Die religiöse Tat. Von Dr. Ernst Ehrentreu. (Fortsetzuüg.) 6 Die einzelnen jüdischen Religionsgesetze sind genau festgelegt, kodifiziert und gezählt. Das ist auffallend; denn, da die Gesinnung des Menschen sich in allen seinen Handlungen auswirken muss, so dürfte das Religionsgesetz keine Begrenzung der gebotenen Handlungen kennen. Der Mensch liesse sich zu leicht verführen, in dem Vollzug dieser gebotenen Handlungen seine religiöse Lebensaufgabe erschöpft zu sehen. Primäre Forderung ist Ganzheit mit Gott: תמים תהיה עם (Dt. 18, 15) ה׳ אלהיך. Unendliche Pflichten sind dadurch dem Menschen auferlegt. Das praktische Gesetz jedoch tritt an den Menschen nicht als eine unabsehbare Masse von allgemeinen Lehren (Mitteln zur Heiligwerdung, Wegen zur Gottesnähe) heran, sondern als eine wohlgeordnete Summe von Einzelvorschriften. Er soll sich nicht mit einem allgemeinen Grad von Gesinnungsfrömmigkeit — ein bequemer und beliebter Deckname und Deckmantel für Menschen, die nicht die Kraft haben, sich zu aktiver religiöser Arbeit emporzuraffen — begnügen. Andererseits muss verhütet werden, dass er nicht angesichts einer ihm als unerfüllbar erscheinenden Lebensforderung mutlos zusammenbreche; eine besonders grosse Gefahr für בעלי תשובה, die als reife Menschen den Weg zum überlieferungstreuen Judentum sich zu erkämpfen suchen. Zu ihnen spricht das Gesetz, ermunternd und warnend: jede einzelne religiös-positive Leistung wird belohnt, jede einzelne religiös-negative Leistung wird bestraft. Lerne, auch die kleinste Guttat (מצרה) mit Eifer zu vollziehen; auch die kleinste Uebertretung (עבירה) mit Abscheu zu meiden. Schätze das eine Gesetz ebenso hoch wie das andere: