Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1925)
- Date
- 1925-05-01
- Page
- Seite 188 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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188 Die Mesa-Inschrift dsw. Diese Stellungnahme kann nun freilich einerseits nicht in solcher Weise geschehen, wie es bei Bergsträsser in der neuen Bearbeitung der Gesenius’schen Hebräischen Grammatik 1918 geschieht, indem dort (§ 2, 3), wo Kautzsch in der vorhergehenden Auflage bemerkt hatte, dass die Echtheit der Inschrift in meinen zitierten Abhandlungen erwiesen sei, jetzt nur die Angriffe von Loewy und Jahn (zuletzt in Z. D. M. G. 1905, 723—42) zitiert, aber meine Kritik verschwiegen und bloss die Worte ״doch ist der Zweifel unbegründet* hinzugefügt sind, während Sellin, Geschichte des isr.-jüd. Volkes I (1924), 216 gegenüber jenen Angriffen wieder wie Kautzsch den Hinweis auf meine Darlegungen für genügend hält4). Andererseits brauchen, um zu der neuen Bestreitung der Echtheit Stellung zu nehmen, nicht alle einzelnen Gegenbemerkungen Storrs beleuchtet zu werden. Denn er schliesst seine Darlegung mit folgenden Worten: ״Mag auch das eine oder andere dessen, was ich vorbrachte, nicht durchschlagend sein, die Fülle der Bedenken, die sich unter jedem nur möglichen Gesichtspunkt gegen die Inschrift ergeben, muss den Glauben an die Echtheit erschüttern, der bei Nachprüfung der Einzelheiten ganz in Nichts zerfällt*. Er schliesst sich also der freilich weithin, bewusst oder unbewusst, befolgten Meinung an, dass die Masse der vorgebrachten Gründe auch abgesehen von der Vollgiltigkeit jedes einzelnen entscheiden könne, dass sich also z. B. aus zwei halben Beweisen ein ganzer ergebe. Aber wenigstens zunächst die Momente, die er als entscheidende bezeichnet, müssen auf ihre Tragweite untersucht werden, damit man weiterhin entweder sich mit gutem wissenschaftlichen Gewissen auf jene Inschrift berufen darf, oder auf die bisher aus ihr entnommenen Beweismaterialien verzichten muss und jedenfalls nicht, wie es mir tatsächlich schon begegnet ist, gefragt werden könne, ob man trotz der neuesten Bekämpfung der Echtheit der Mesa-Inschrift 4) Dies ist auch die Meinung der jetzigen Redaktion der Z. D. M. G., da sie Anfang Januar 1925 an mich schrieb, dass ״ffir die Z. D. M, G. die Sache [die Echtheit der Mesa-Inschrift] eine res iudicata sei“.