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Jeschurun · 1925-03-01 · Heft 3-4 (März 1925) · p. Seite 167

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1925)
Issue
Heft 3-4 (März 1925)
Date
1925-03-01
Page
Seite 167 (sequence 77)
Language
German
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Die religiöse Tat 167 8ten, unbedeutendsten und niedrigsten Betätigungen und Erlebnissen. Das ist aber nicht ein Zeichen der Inferiorität anderen Religionsgemeinschaften gegenüber, ein Zeichen dafür, dass die jüdische Religion sich an Aeusserlichkeiten hängt, sondern das Gegenteil. Gerade weil sie eine Gesinnungsreligion reinster Art ist, muss ihr Gesetz so beschaffen sein. Es liegt doch im Wesen der Gesinnung, dass sie den ganzen Menschen beherrscht; alle seine Handlungen, auch die kleinsten, sind eo ipso derart, dass sie seiner Gesinnung nicht widersprechen. Und da das jüdische Gesetz durch die Beeinflussung des Aussenlebens auf das Innenleben, auf die Gesinnung, wirken will, muss es sich auf alle Erscheinungen des Aussenlebens erstrecken, um eben auf diese Weise den ganzen Menschen der heilsamen Erziehung des Gesetzes teilhaftig werden zu lassen. Die grossen Erlebnisse sind von vorneherein derart, dass der gläubige Mensch sie von selbst schon in ein positives Verhältnis zu den Werten der Religion setzt; kleine Erlebnisse finden diesbezüglich vom Menschen, wenn er nur seinem eigenen Triebe folgen würde, viel weniger Berücksichtigung, auch deshalb, weil es besonders schwer ist, sie religiös zu gestalten. Die kleinen Dinge im Leben bedürfen daher einer besonders sorgfältigen Führung seitens eines heteronomen Gesetzes. 5. Es ist Aufgabe des Religionsgesetzes, alle Triebe des Menschen zu erfassen, um sie in die richtigen Bahnen zu lenken. Da aber die Triebe des Menschen unzählig sind (die gewöhnliche Einteilung hat natürlich nur verbale Bedeutung), so sind auch die Gegenmittel, nämlich die Einheiten des jüdischen Religionsgesetzes, unzählig. Unendlich ist ihre Zahl, weil der Weg zur göttlichen Heiligkeit für uns unendlich ist. Und in der Tat kennen die grossen Frommen des jüdischen Volkes keine Grenzen ihrer religiösen Betätigung, d. b. der Arbeit an sich

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