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Jeschurun · 1925-03-01 · Heft 3-4 (März 1925) · p. Seite 124

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1925)
Issue
Heft 3-4 (März 1925)
Date
1925-03-01
Page
Seite 124 (sequence 34)
Language
German
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124 Der ״Kempener* des Deutschen leidlich bedienen könne, nicht aber der Schriftspräche ״in einem Grade mächtig sei, wie es von einem Rabbiner verlangt werden musste״. Im übrigen liege er dem Studium des Deutschen ״mit dem grössten Eifer ob, so dass zu erwarten steht, dass er in demselben sich immer mehr vervollkommenen werde״. Ebenso sinke der Vorwurf, dass er den Gottesdienst gestört habe, in ein Nichts zusammen. Die gegen Malbim beginnende Untersachung wegen angeblicher Störung des Gottesdienstes in der Synagoge zu Wreschen am 15. Oktober v. Js. musste eingestellt werden. Ueberhaupt, so erklärte die Regierung, seien alle Denan״ tiationen so wie das einseitige Zeugnis des Landrates von Sehlottheim auf die Treibereien des Malbim feindselig gesinnter Korporation- Vorstehers Goldstein zu Wreschen zurückzuführen, welcher fast allein die Schuld an den Spaltungen in dieser Gemeinde trug, indem er sich entgegen den gesetzlichen Bestimmungen religiöse, nur dem Rabbiner zastehende Anordnungen anmasste. Die jüdische Gemeindeverwaltung in Wreschen fand sich veranlasst, diese Intrigen Goldsteins in einer besonderen Eingabe an das Ministerium darzulegen und gleichzeitig Malbim das beste Zeugnis auszastelien. 18) Aus allen diesen Gründen kam die Regierung zu dem Schlüsse, dass in der ganzen Frage es sich um innere Angelegenheiten der Juden handele, in die sich einzumischen kein Anlass vorläge. Wie die Gegner Malbims gegen ihn arbeiten, ergebe sich aus dem Vorfälle am Vorabend des Pessachfestes in der Kempener Synagoge. Es war ihm nämlich zur Last gelegt worden, dass er an diesem Abend bei der Zeremonie des ״Erube Chazeroth״ im Einverständnis mit dem Korporationsvorsteber David Wieruszowski fungiert habe, was gegen das Verbot der Regierung verstosse, welche ihm bis zur definitiven Bestätigung lediglich das Halten von Vorträgen an Sabbaten gestattet hätte. Der Kaufmann Abraham Calö, der sich veranlasst fand, zum Zeichen des Protestes aufzustehen, wurde als er sich zum Verlassen des Tempels anschickte, von den Anhängern Malbims umringt, und es kam zu einer Prügelei und wüsten Be״ schimpfang von beiden Seiten.19) 18) Datiert vom 8. April 1841. 19) Eingabe von Henschel und Gen. vom 7. April 1841.

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